To-dos vor dem Urlaub 

Friends having fun enjoying a summer day swimming and jumping at the lake.

Vor einem Urlaub im Ausland sollten sich Reisende rechtzeitig informieren und Einreiseformalitäten erledigen.

Wer eine Reise ins Ausland plant, muss Einiges beachten. Dabei ist die → Auslandsservice-App des Außenministeriums nützlich. Einige Länder außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung  oder die Beantragung eines  elektronischen Visums ("e-Visum") bzw. Visums.

Neu

Seit April 2025 müssen Reisende für die Einreise ins Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine kostenpflichtige → elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Auch vor einer Reise nach Thailand muss seit Mai 2025 eine → digitale Einreisekarte (tdac) ausgefüllt werden.

Checkliste machen

Eine Checkliste für Reisen hilft, dass Wichtigste im Blick zu behalten:

•    länderspezifische (Ein-)Reiseinformationen (→ BMEIA)
•    Impfschutz auf Reisen (→ BMASGPK
•    Arztbesuch innerhalb und außerhalb der EU und
•    Reisewarnung 

Bei der Rückkehr nach Österreich müssen Einreisende zusätzlich geltende Einfuhr- und Zollbestimmungen z.B. für Tabakwaren, Alkoholika, Lebensmittel und andere Waren oder Bargeld einhalten.

Empfohlen: Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis

Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Selbst wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, empfiehlt das Innenministerium unbedingt, mit gültigem Reisepass zu reisen.

Auslandsservice des Außenministeriums

Empfehlenswert ist für Auslandsreisende auch eine freiwillige und kostenlose Auslandsregistrierung (→ BMEIA). Mit der Registrierung kann das Außenministerium Betroffene in Krisensituationen umgehend erreichen und informieren. Die österreichischen Vertretungen (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) sind erste Anlaufstelle etwa bei Passverlust, Unfall oder Todesfall im Ausland.