FAQ: Anwendung und Nutzung
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Die ID Austria kann bereits in über 200 Online-Anwendungen diverser Behörden sowie in vielen Anwendungen der Wirtschaft verwendet werden.
Eine ID Austria für zahlreiche Anwendungen:
- Elektronische Unterschrift:
Unterschreiben Sie digitale Dokumente (z.B. für Vertragsabschlüsse) einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). - Ein Login für mehrere Anwendungen:
Mit Ihrem digitalen Ausweis brauchen Sie nur mehr einen Login, um behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt. - Durchführung von digitalen Amtswegen:
Digitale Amtswege können direkt mit der App „Digitales Amt“ durchgeführt werden und das rund um die Uhr. Unternehmen stehen digitale Amtswege auf usp.gv.at zur Verfügung. - Ausweisfunktion:
Sie können mithilfe der ID Austria auch Ausweise, wie z.B. den Führerschein, am Smartphone vorweisen. Diese Einsatzmöglichkeit besteht vorerst nur in Österreich.
Eine Übersicht über zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Sobald neue Online-Services mit ID Austria bereitstehen, finden Sie diese auf www.oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt”.
Nein, die ID Austria ist kein Reisedokument und ersetzt nicht Reisepass oder Personalausweis.
Bei der Nutzung der ID Austria ist zwischen Ausweis-, Login- und Unterschriftfunktion zu unterscheiden:
- Unterschrift: Betreffend der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
- Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität – kann vorerst nur für österreichische Onlineverfahren verwendet werden. Diese Funktion wird im Laufe des Jahres 2023 auch auf elektronische Anwendungen anderer EU-Länder ausgeweitet. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch im Ausland aufgerufen und mit ID Austria genutzt werden.
- Basierend auf der ID Austria kann der Digitale Führerschein als Ausweis am Smartphone verwendet werden. Das ist vorerst nur in Österreich möglich.
Ja, die ID Austria funktioniert auch mit einem Wertkartenhandy (Wertkarten-Smartphone).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen