Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und ein aktuelles Passfoto mit. Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden in der Pilotphase

ID Austria befindet sich aktuell in der Pilotphase, weshalb nur ausgewählte Registrierungsbehörden zur Verfügung stehen. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden – diese Liste wird sukzessiv erweitert (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

Hinweis

Aufgrund der aktuellen Situation wird um eine Terminvoranmeldung gebeten. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Bezirkshauptmannschaften

Magistrate

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Bezirkshauptmnnschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Bezirkshauptmannschaften

Magistrat

Gemeinden

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Magistrat

Finanzämter

Landespolizeidirektion

Registrierungsbehörden nach der Pilotphase

Nach der Pilotphase können sich alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger an folgende Registrierungsbehörden wenden:

  • jede Passbehörde, 
  • eine zur Entgegennahme des Passantrages ermächtigte Gemeinde (nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde), 
  • eine Landespolizeidirektion
  • sowie an eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (nur für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher).

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Weitere Informationen, z.B. betreffend den Nachweis des Wohnsitzes, des Beschäftigungsverhältnis oder der Asylberechtigung, finden Sie ebendort.

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

Letzte Aktualisierung: 1. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres