FAQ: Kontoverwaltung, Passwort, Verlust

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Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es zurücksetzen. Sie erhalten dafür ein Einmal-Passwort und können dann ein neues Passwort bestimmen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a) oesterreich.gv.at

Voraussetzung: Sie wissen Ihren ID Austria Benutzernamen, und haben einen zweiten Authentifizierungsfaktor (z.B aktive Anmeldung in der App „Digitales Amt“ oder „A-Trust Signatur“, FIDO-Sicherheitsschlüssel oder die Möglichkeit zum Empfang eines SMS-TAN auf ihre registrierte Telefonnummer).  

Diese Funktion finden Sie unter „Meine ID Austria verwalten.

b) App „Digitales Amt“

Voraussetzung: Sie haben die App „Digitales Amt“ installiert und sind aktuell angemeldet.

Die Funktion finden Sie in der App unter dem Menüpunkt „Profil“.

Hinweis: Falls Sie sich bereits für die elektronische Zustellung registriert haben, wird das Einmal-Passwort in Ihren elektronischen "Postkorb" zugestellt, den Sie in der App aufrufen können. Falls nicht, wird die App Ihnen optional anbieten, die Registrierung vorzunehmen. Die elektronische Zustellung erfolgt normalerweise innerhalb weniger Minuten.

Achtung: Mit der Bestimmung eines neuen Signatur-Passworts werden Sie auf allen Geräten oder Apps, auf denen Sie Ihre ID Austria benutzen, abgemeldet. Für eine erneute Anmeldung in der App „Digitales Amt“ benötigen Sie daher ein Zweitgerät.

Sind diese Vorrausetzungen nicht erfüllt? 

Wenn Sie keinen zweiten Authentifizierungsfaktor haben, bzw. nicht in der App angemeldetet sind, kann das Passwort nicht zurückgesetzt werden. In dem Fall müssen Sie eine neue ID Austria registrieren.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bereits eine ID Austria mit Vollfunktion besitzen, können diese ganz einfach online verlängern unter „ID Austria verlängern“. 

Für ausländische Staatsangehörige kann die ID Austria nicht verlängert werden. Besuchen Sie bitte eine Landespolizeidirektion, um eine neue ID Austria zu registrieren.

Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion nutzen, kann diese nicht verlängert werden. Führen Sie zuerst die Umstellung auf die Vollfunktion der ID Austria um und verlängern Sie diese anschließend.

Für diese Umstellung stehen Ihnen mehrere Wege zur Verfügung:

a) Wurde die ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert – z.B. bei einem Magistrat, über FinanzOnline –, können Sie sie online oder in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen. Dafür benötigen Sie einen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis. Verlängern Sie anschließend die Gültigkeitsdauer online im Bereich „Meine ID Austria verwalten“.

b) Wurde Ihre ID Austria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung), ist die behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin bei einer Registrierungsbehörde.

Mehr Info: Anleitung zur Registrierung

Hinweis: Bei der ID Austria mit Vollfunktion können für die Durchführung von Signaturen und Anmeldungen nur noch die App „Digitales Amt“ oder ein FIDO-Sicherheitsschlüssel verwendet werden. Die Signatur mittels SMS-TAN wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt. 

 

Wenn Ihre ID Austria bereits abgelaufen ist, kann sie nicht mehr verlängert werden. Registrieren Sie in diesem Fall eine neue ID Austria bei einer Behörde. Infos zu verschiedenen Möglichkeiten finden Sie in der Registrierungsübersicht.

Um für Ihr ID Austria Konto eine (neue) Mobilrufnummer zu hinterlegen, nutzen Sie bitte die entsprechende Funktion auf Meine ID Austria verwalten.

Bitte beachten Sie: Diese Funktion steht nur zur Verfügung, wenn Ihre ID Austria auf einer Behörde neu registriert wurde und nicht von einer Handy-Signatur umgestellt wurde.

Um für Ihr ID Austria Konto eine (neue) E-Mail-Adresse zu hinterlegen bzw. zu ändern, kontaktieren Sie  bitte die Serviceline „Digitales Amt“.

Das bestehende Smartphone muss für die ID Austria umgehend deaktiviert werden, um Identitätsdiebstahl zu verhindern. Wenden Sie sich an den Widerrufsdienst der A-Trust. Die Nummer finden Sie unter → https://www.a-trust.at/widerruf.

Danach haben Sie keine ID Austria mehr. Sie müssen sich erneut bei einer Registrierungsbehörde registrieren.

Ein Online-Prozess zum Sperren der ID Austria ist aktuell in Arbeit.

Sie müssen nichts weiter tun. Ihr aktualisierter Familienname wird automatisch aus dem Behördenregister übernommen.  

Sie müssen nichts weiter tun. Ihre aktualisierte Wohnadresse wird automatisch aus dem zentralen Melderegister (ZMR) übernommen.  

Sie können Ihre Zertifikatsdaten an folgenden Stellen einsehen:

  1. Auf oesterreich.gv.at: unter Meine ID Austria verwalten“ im Punkt „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ 
  2. In der App „Digitales Amt“: im Tab „Profil“ im Punkt „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ 

Folgende Daten werden angezeigt:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Benutzername/Mobiltelefonnummer, Zertifikatstyp (ID Austria mit Vollfunktion oder Basisfunktion (behördlich oder nicht behördlich)
  • Seriennummer
  • Ablaufdatum

Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Passworteinstellungen können Sie in Zukunft unter „Meine ID Austria verwalten“ auf oesterreich.gv.at ändern. Diese Kontaktdaten werden verwendet, um Sie z.B. an das bevorstehende Ablaufdatum Ihres Zertifikats zu erinnern.

Passworteinstellungen können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ auf oesterreich.gv.at ändern.

Wenn Ihre ID Austria abgelaufen ist, kann sie nicht mehr genutzt werden. Registrieren Sie in diesem Fall eine neue ID Austria bei einer Behörde. Infos zu verschiedenen Möglichkeiten finden Sie in der Registrierungsübersicht.

Wenn Sie bei der nächsten Registrierung eine E-Mail-Adresse zu Ihrer ID Austria hinterlegen, werden Sie rechtzeitig vor dem Ablauf per E-Mail daran erinnert, Ihre ID Austria zu verlängern.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre ID Austria bei A-Trust mittels Widerrufs-Passwort endgültig deaktivieren.
  • Sie können die Registrierungsbehörde ersuchen, die ID Austria endgültig zu deaktivieren. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.
  • An einer Online-Lösung für die endgültige Deaktivierung Ihrer ID Austria wird aktuell gearbeitet.

Hinweis: Sollten Sie nach der Deaktivierung erneut eine ID Austria verwenden wollen, so wird eine neuerliche Registrierung bei der Behörde notwendig.

Letzte Aktualisierung: 15. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen