FAQ: Registrierung

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Wenn Sie noch keine Handy-Signatur nutzen, sind für die Registrierung der ID Austria folgende Schritte erforderlich:

Aufsuchen einer Registrierungsbehörde

Registrierung online fertigstellen

  • Benutzername und Signatur-Passwort festlegen
  • Kontaktdaten bekannt geben
  • ggf. Verknüpfung von ID Austria mit dem Smartphone fertigstellen

Um die ID Austria Registrierung durchzuführen, stehen verschiedene Registrierungsvarianten zur Verfügung.

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese auf die ID Austria umstellen.

Die Registrierung des elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) für Österreicherinnen und Österreicher erfolgt bei folgenden Behörden:

  • jeder Passbehörde,
  • bei zur Entgegennahme des Passantrages
  • ermächtigten Gemeinden (nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde),
  • bei den Landespolizeidirektionen
  • bei Finanzämtern sowie
  • bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Antragsstellen für Reisedokumente, ausgenommen Notpässe) für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher.

Hinweis: Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis als Identifikationsdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto zur Registrierungsbehörde mit.

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen (LPD), registrieren lassen; ein Bezug zum Inland ist jedoch erforderlich (siehe E-Government-Gesetz §4a (2)).

Sobald weitere Behörden die ID Austria anbieten, wird dies (insbesondere auf der behördenübergreifenden Plattform www.oesterreich.gv.at) veröffentlicht.

Hinweis: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. 

Bei Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises bei der Behörde wird Ihnen automatisch eine ID Austria angeboten. Sie können aber jederzeit auch darauf verzichten.
Sie können die Registrierung der ID Austria auch unabhängig von der Ausstellung eines Reisedokuments vornehmen.
Es gibt verschiedene Registrierungsvarianten:

  1. Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen
    1. Online-Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion) –  ohne Behördengang
    2. Umstieg von einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion) – mit Behördengang
  2. Wenn Sie keine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen
    1. Registrierung mit Online-Vorregistrierung
    2. Registrierung mit App „Digitales Amt“
    3. Registrierung mit SMS-TAN 
    4. Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel
    5. Registrierung mit Post-TAN per RSa-Brief

Für alle Varianten (ausgenommen Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel) gelten die folgenden technischen Voraussetzungen:

  • Smartphone mit aktivierter Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID)
  • Aktuellste Version der App „Digitales Amt“
  • Genehmigung für Zugriff auf die Kamera in der App
  •  Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)

Für die Registrierung mit SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel sind eine aktive Mobiltelefonnummer und ein FIDO-Sicherheitsschlüssel sowie ein internetfähiges Zweitgerät erforderlich.

Bei Variante 1a. ist kein Behördengang erforderlich, bei den Varianten 1b. und 2a. verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria.

Bei den Varianten 2b. bis 2e. erhalten Sie von der Registrierungsbehörde einen Ausdruck, der alle erforderlichen Informationen zur Fertigstellung der ID Austria Registrierung enthält.

Bei Fragen können Sie unsere kostenlose Serviceline kontaktieren.

Sicherheit steht bei der ID Austria an erster Stelle. Da mit der ID Austria – im Gegensatz zur Handy-Signatur – z.B. staatliche Ausweise digital zur Verfügung gestellt werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Identität der Nutzerinnen und Nutzer auch von der Behörde festgestellt wird. Das beugt Missbrauch vor und erhöht zudem das Vertrauen in die neue digitale Identität „ID Austria“.

Hinweis: Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. 

Für Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördengang für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Sie können in diesem Fall den Online-Umstieg durchführen. Damit stehen auch alle zusätzlichen Funktionen der ID Austria, wie z.B. der Digitale Führerschein, zur Verfügung.

Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur nicht von einer Behörde registriert wurde, haben die Möglichkeit, online von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umzustellen. Sie können damit den von der Handy-Signatur gewohnten Funktionsumfang weiterhin nutzen, solange das Zertifikat gültig ist (i.d.R. 5 Jahre ab Aktivierung der Handy-Signatur).

Für Zusatzfunktionen der ID Austria, wie z.B. den Digitalen Führerschein, benötigen Sie allerdings die ID Austria mit Vollfunktion. Dafür ist ein Behördengang zur Identitätsfeststellung notwendig. Wenn Sie dabei die Registrierungsvariante „Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion“ wählen, verlassen Sie die Behörde mit einer fertiggestellten ID Austria mit Vollfunktion.

 

Ja, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich empfehlen wir, eine Mobiltelefonnummer zu hinterlegen, da diese zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig ist.

Die Telefonnummer ist zur Wiederherstellung des ID Austria Zugangs notwendig, wenn der Zugriff auf die App „Digitales Amt“ nicht mehr möglich ist.

Wenn Sie hingegen keine Telefonnummer hinterlegt haben und z.B. Ihr Smartphone verlieren, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre ID Austria und müssen bei einer Behörde eine neue ID Austria beantragen.

Unter „Meine ID Austria verwalten“ wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, die Wiederherstellung der ID Austria auch online durchzuführen. An einer Online-Lösung für die Verwaltung Ihrer ID Austria wird aktuell gearbeitet, sie wird nach der Pilotphase zur Verfügung stehen.

Der Passantrag selbst dauert nicht länger, da er unabhängig von der ID Austria Registrierung erfolgt.

Der behördliche Teil der ID Austria Registrierung erfolgt direkt im Anschluss an den Passantrag und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.

Nein, die ID Austria wird allen Nutzerinnen und Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Gültigkeitsdauer für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Registrierung fünf Jahre. 

Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur auf eine ID Austria umgestellt haben, gilt die Restzeit der fünfjährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats.

Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern. Alternativ können Sie bei einer Registrierungsbehörde eine neue ID Austria registrieren.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die ID Austria nicht verlängert werden, die Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, gilt die ID Austria fünf Jahre. Bei der örtlich zuständigen Landespolizeidirektion kann eine neue ID Austria registriert werden.

Nein. Wenn Sie auf die Vorteile der ID Austria verzichten wollen, teilen Sie dies bitte bei der Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter mit (Opt-out). Sie erhalten somit keine ID Austria.

Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.

Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde erforderlich.

Der Umstieg von der Handy-Signatur wird empfohlen.

Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde erforderlich.

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen.

Auf diesem Ausdruck finden Sie weiterführende Informationen, damit Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen können. Dazu benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Mobiltelefon aus Sicherheitsgründen ein internetfähiges Zweitgerät (z.B. einen Laptop).

Folgen Sie der Anleitung auf dem Ausdruck, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen.

Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen. Sie erhalten im Zuge dessen einen neuen Ausdruck, um die Registrierung abzuschließen.

  • ID Austria Registrierung fertigstellen
    Falls Sie ID Austria nicht unmittelbar bei der Behörde fertigstellen können, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Mit den Informationen auf dem Ausdruck können Sie Ihre ID Austria Registrierung fertigstellen. Sie haben Ihren Ausdruck verloren? Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Allgemeine Informationen zur ID Austria
    Weiterführende Infos zur ID Austria finden Sie auf der Plattform www.oesterreich.gv.at unter ID Austria.
  • Hilfestellungen bei Fragen bzw. Problemen
    Wenden Sie sich telefonisch an unsere Serviceline unter +43 1 71123 – 884466, erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00-16:00, bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen