Deutsche Version/English VersionGemeinsam gegen das Coronavirus. Die wichtigsten Infos und wie wir uns schützen.
Gerade ältere oder immunschwache Menschen sind besonders gefährdet. Helfen Sie mit, diese zu schützen.
Was Sie tun können, welche die richtigen Maßnahmen sind und wichtige aktuelle Infos finden Sie auf dieser Seite.
Retten wir gemeinsam Leben!
Österreich testet (Aktueller Stand 21.04.2021, 07:55)
Nach dem Vorbild anderer Länder werden auch in Österreich breit angelegte Screenings durchgeführt und fortgesetzt.Bei einem Screening geht es darum, so viele Menschen wie möglich auf COVID-19 zu testen. Dabei ist es das Ziel, infektiöse Personen, die aufgrund eines a- oder präsymptomatischen Verlaufs nichts von ihrer Infektion wissen, zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen.
Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten, dürfen teilnehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen von Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Die gesetzliche Grundlage für Screenings begründet § 5a nach dem Epidemiegesetz. Positive Ergebnisse müssen mittels PCR-Test nachgetestet werden und die Behörden beginnen mit der Erhebung der Kontaktdaten der Kontaktpersonen (sofern die Kapazitäten im Bundesland ausreichend sind).
Wann kann ich mich wo testen lassen?
- Im Burgenland gibt es seit 23. Jänner in sieben Burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ) die Möglichkeit zu kostenlosen, freiwilligen Antigen-Tests. Die Coronavirus-Schnelltests werden täglich von 7 bis 20 Uhr durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren sind eingeladen, an der Aktion teilzunehmen. Zusätzlich werden bei Teststraßen in 57 burgenländischen Gemeinden und in Testbussen kostenlose Schnelltests durchgeführt.
Information und Anmeldung: Corona-Test Burgenland - In Kärnten sind an 12 Standorten mit insgesamt 27 Testspuren freiwillige, kostenlose Antigen-Schnelltests für die Bevölkerung möglich. Auch an Samstagen und Sonntagen stehen von 8 bis 12 Uhr an 8 Standorten Testmöglichkeiten zur Verfügung. Alle Tests können auch Besucherinnen und Besuchern von Alten- und Pflegewohnheimen in Anspruch genommen werden.
Informationen: Corona-Test Kärtnen
Anmeldung: Österreich testet - In Niederösterreich werden an über 350 Standorten regelmäßig freiwillige Coronavirus-Schnelltests durchgeführt. Je nach Wochentag und Region stehen mehrere Testorte zur Auswahl. Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer bieten zudem an fünf Standorten in Amstetten, Gänserndorf, Gmünd, Mödling und St. Pölten kostenlose AntiGen-Schnelltests nach Voranmeldung an.
Informationen und Anmeldung: Niederösterreich testet - Das Land Oberösterreich bietet seit 25. Jänner 2021 an verschiedenen Standorten kostenlose Antigen-Schnelltests an. In 13 Bezirken werden außerdem seit 1. März 2021 Covid-19 Antigen-Schnelltests von mobilen Testteams durchgeführt. Die Öffnungszeiten aller Standorte findet man auf der Anmeldeplattform.
Informationen: Kostenloser Corona Schnelltest
Anmeldung: Österreich testet - In Salzburg wurden kostenlose Teststationen für alle Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Derzeit sind 27 Testlokale in allen Bezirken in Betrieb. Zudem bieten auch mehrere Apotheken im Bundesland Salzburg kostenlose Schnelltests auf das Corona-Virus an. Für alle Tests ist eine Voranmeldung notwendig.
Informationen: Kostenlose Tests in Salzburg
Anmeldung: Salzburg testet - In der Steiermark stehen 30 Standorte im ganzen Bundesland zur Verfügung, um sich kostenlos mit Antigen-Schnelltests auf Covid-19 testen zu lassen. Seit 25. Jänner ist das Testangebot an allen Standorten im regelmäßigen Dauerbetrieb bis 31. Mai 2021. Seit Freitag, den 19. Februar werden außerdem drei Testbusse auf fünf verschiedenen Routen unterwegs sein, um auch Menschen in ländlichen Gebieten des Landes kostenlose Antigen-Schnelltests anzubieten. In den Gemeinden Feistritztal und Hartl gibt es derzeit zusätzliche Testangebote.
Informationen: Die Steiermark testet
Anmeldung: Österreich testet - In Tirol werden laufend Testmöglichkeiten angeboten. Getestet wird an unterschiedlichen Standorten im ganzen Bundesland. Derzeit stehen 32 Teststationen, 8 Screeningstraßen, 7 Standorte der Testbusse sowie rund 900 niedergelassene Ärzte für einen kostenlosen Corona-Antigentest zur Verfügung. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Informationen und Anmeldung: Tirol testet - Vorarlberg: In Vorarlberg wurden an 8 Standorten im Land permanente Covid19-Testlokale eingerichtet, die von der Bevölkerung kostenlos genutzt werden können. In den Gemeinden stehen außerdem 77 weitere Gratis-Teststationen in Kooperation mit dem Land Vorarlberg und den Gemeinden, 6 Teststationen in Kooperation mit dem Land Vorarlberg und dem Österreichischen Bundesheer und 34 Test-Apotheken zur Verfügung. Zusätzlich ist an fünf Tagen die Woche (Mo-Fr) ein mobiles Testteam, der Landes-Testbus, in all jenen Talschaften im Einsatz, die über keine Teststation in der Nähe verfügen.
Informationen und Anmeldung: Vorarlberg testet - Wien: Es werden derzeit kostenlose Schnelltests in den Teststraßen Aula der Wissenschaften, Ernst-Happel-Stadion, Ferry-Dusika-Stadion, Austria Center Vienna, Stadthalle, Schloss Schönbrunn, Schule Erlaaer Schleife,Therme Wien und Schloss Neugebäude für alle in Wien arbeitenden oder lebenden Bürgerinnen und Bürger angeboten, die keine Corona-Symptome aufweisen.
Symptomlose Reise-RückkehrerInnen oder Kontaktpersonen positiv getesteter Personen können zur PCR-Teststraße auf der Donauinsel kommen. Zudem werden vier Drive-In Teststraßen auf der Donauinsel, im Austria Center Vienna, im Ernst-Happel-Station oder im Schloss Schönbrunn bzw. 30 Checkboxen für Personen mit Krankheitssymptomen zur Verfügung gestellt.
Bei Symptomen kann auch der Online-Symptomchecker konsultiert und per Fahrradbote zu Hause ein Gurgeltest durchgeführt werden. Darüber hinaus bieten einige Hausärztinnen und Hausärzte auf freiwilliger Basis die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Symptomen an.
Alle Wienerinnen und Wiener haben außerdem im Rahmen der Aktion „Alles gurgelt!“ die Möglichkeit, sich mittels PCR-Gurgeltests kostenlos zuhause testen zu lassen. Die Testkits können in allen BIPA-Filialen in ganz Wien abgeholt werden. Die Abgabe der Proben ist an allen REWE-Standorten in ganz Wien möglich (Billa, Merkur, BIPA, Penny, Tankstellen mit REWE-Shops).
Informationen: Corona-Testangeboten in Wien
Seit 8. Februar gibt es außerdem die Möglichkeit, sich in Apotheken in ganz Österreich gratis mittels Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen zu lassen. Eine telefonische Voranmeldung ist unbedingt notwendig. Weitere Informationen und eine Liste der teilnehmenden Apotheken finden Sie auf der Seite der Österreichischen Apothekerkammer.
Aktuelle News & Infos (Aktueller Stand 19.04.2021, 15:28)
- Die Sonderregelungen für die Bundesländer Wien und Niederösterreich gelten laut aktueller Novelle vorerst bis einschließlich 25. April 2021, wobei eine Verlängerung bis 2. Mai vorgesehen ist.
- Die Ausgangsregelungen für die weiteren Bundesländer sind derzeit bis einschließlich 28. April 2021 gültig, die weiteren Regelungen bis einschließlich 2. Mai 2021.
Aktuelle Maßnahmen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at
Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“: Sonderregelungen für Wien und Niederösterreich
Aufgrund der aktuellen Situation gelten in den Bundesländern Wien und Niederösterreich die nachfolgenden Maßnahmen vorerst bis einschließlich 25. April (eine weitere Verlängerung bis einschließlich 2. Mai ist geplant):
- Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt, etwa:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
- der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,
- die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
- die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen,
- berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
- Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung
- Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.
- Fahrten zum Nebenwohnsitz sind erlaubt.
- Handel:
- Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten (etwa Supermärkte und Apotheken),
- Alle weiteren Geschäfte werden geschlossen.
- Geöffnete Geschäfte dürfen nur jene Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen.
- Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.
- Dienstleistungen:
- Schließung von körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Frisörinnen und Frisöre, Masseurinnen und Masseure, Kosmetiksalons)
- Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).
- Gastronomie:
- Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung 24/7
- Kultur und Freizeit:
- Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen, dies betrifft nun auch wieder Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.
- Sport und Jugend:
- Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt.
- Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportlern betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson. Zusätzlich dürfen Einzelpersonen oder gemeinsame Haushalte Outdoor-Sport auch mit einer Trainerin bzw. einem Trainer betreiben (die Regelung bezüglich Trainerin bzw. Trainer gilt auch für die weiteren Bundesländer).
Mehr Informationen
Aktuelle Maßnahmen sowie allgemeine Informationen zum Coronavirus in Fremdsprachen finden Sie unter Coronavirus - Aktuelle Informationen in Fremdsprachen.
Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.
Informationen zum Impfplan, zu den Impfphasen und zu FAQ finden Sie auf der Seite der Initiative "Österreich impft". Aktuelle Zahlen zur Schutzimpfung können Sie am Dashboard des Gesundheitsministeriums nachlesen.
Covid-19 Impfplan
Der COVID-19 Impfplan ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die angeführten Priorisierungen basieren auf der Grundlage der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das nationale Impfgremium (NIG).
Der COVID-19 Impfplan gliedert sich in drei Phasen, Phase 1, Phase 2 und Phase 3.
Phase 1 ist für das erste Quartal 2021 anberaumt und läuft seit Dezember 2020. In Phase 1 sollen folgende Personenkreise geimpft werden:
- Personal und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen (mit Impfstoff von Pfizer bzw. Moderna, Jänner bis Februar 2021)
- Gesundheitspersonal Kat. 1 (mit Impfstoff von Pfizer bzw. Moderna, Jänner bis Februar 2021)
- Über 80-Jährige (mit Impfstoff von Pfizer bzw. Moderna, Jänner bis ins zweite Quartal 2021)
- Gesundheitspersonal Kat. 2 inkl. mobile Pflege (mit Impfstoff von AstraZeneca, Februar bis März 2021)
- Menschen mit Behinderung sowie persönliche Assistentinnen und Assistenten (mit Impfstoff von AstraZeneca, Februar bis März 2021)
- Hochrisiko-Patientinnen und -Patienten, dies umfasst Personen mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko laut Tabelle 2 der Empfehlungen des nationalen Impfgremiums zur Priorisierung sowie in Phase 2 auch Personen < 65a die unter die COVID-19-Risikogruppen Verordnung fallen (mit Impfstoff von Pfizer bzw. Moderna, Jänner bis ins zweite Quartal 2021)
- 65- bis 79-Jährige (mit Impfstoff von Pfizer bzw. Moderna, März bis Ende zweites Quartal 2021)
- Kontaktpersonen von Schwangeren (mit Impfstoff von AstraZeneca, März bis Ende zweites Quartal 2021)
- Gesundheitspersonal Kat. 3 & 4 inklusive 24h-Betreuerinnen und -Betreuer (mit Impfstoff von AstraZeneca, März bis Ende zweites Quartal 2021)
- Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Strafvollzug, Polizei, Bundesheer (mit Impfstoff von AstraZeneca, März bis Ende zweites Quartal 2021)
In Phase 3 sollen folgende Personenkreise geimpft werden:
- Gesamtbevölkerung priorisiert nach Alter und ggf. Risiko (ab dem zweiten Quartal bis ins dritte Quartal)
Durchführung der Corona-Schutzimpfung - COVID-19 Impfplan
COVID-19 Impfplan(Stand 12.03.2021) (PDF, 123 KB)
Corona-Schutzimpfung in Österreich (PDF, 1 MB)
Mehr Informationen zur Impfstrategie finden Sie auch auf der Seite des Sozialministeriums unter Corona-Schutzimpfung - Durchführung und Organisation. Dort gibt es auch eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zur Impfung. Interessierte Personen können außerdem ihre Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.
- Informationen zur aktuellen Situation und Sicherheitsmaßnahmen gibt es in 17 Sprachen auf der Seite des Österreichischen Integrationsfonds und auf der Seite des Sozialministeriums unter Coronavirus - Aktuelle Informationen in Fremdsprachen.
- Zusätzlich dazu betreibt der ÖIF mit der Corona-Hotline unter +43 1/715 10 51 263 eine telefonische Auskunft in diversen Sprachen.
Die Maskenpflicht gilt unter anderem auch in folgenden Außenbereichen:
- Haltestellen, Stationen und Abflughallen
- Märkte
- Bei Demonstrationen
- Bei Begräbnisse
- LogopädInnen und ihre PatientInnen: Diese sind während ihrer Berufsausübung von der Maskenpflicht ausgenommen, da das Erkennen von Gesichtszügen und der Mimik wesentlich für erfolgreiche Behandlungen im Rahmen der Logopädie sind
- gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartnerinnen/Kommunikationspartnern während der Kommunikation
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske tragen.
- Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztliches Attest notwendig)
- Schwangere; stattdessen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr, medizinische Berufe)
- Lehrerinnen und Lehrer und Elementarpädagoginnen und -pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen und Schülern
- Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
- Öffentlicher Dienst (bei Parteienverkehr)
- Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Der Mindestabstand von 2 Metern ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Schutzmaßnahmen.
Kostenlose Testmöglichkeiten
Die regelmäßigen Testungen in Österreich stellen ein wichtiges Standbein in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dar. Infizierte Personen ohne Symptome können so entdeckt, frühzeitig isoliert und damit Infektionsketten durchbrochen werden.
Mit Symptomen
Sollten Sie Symptome wie Husten, Schnupfen oder Atemnot haben bzw. Geruchs- und Geschmackssinn verloren haben, kontaktieren Sie bitte die behandelnde Hausärztin, den behandelnden Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450.
In manchen Bundesländern gibt es eigene Testmöglichkeiten für Personen mit Symptomen. Die Informationen hierzu sind den Webseiten der jeweiligen Bundesländer zu entnehmen bzw. unter "Österreich testet" auf www.oesterreich.gv.at.
Ohne Symptome
In Österreich besteht die Möglichkeit, sich in den Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden, in Apotheken und bei teilnehmenden Unternehmen kostenlos testen zu lassen. Dieses vielfältige Angebot soll eine flächendeckende Abdeckung gewährleisten. Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten, dürfen teilnehmen. Minderjährige müssen von Erziehungsberechtigten begleitet werden. Apotheken führen kostenlose COVID-19-Antigentests ausschließlich an symptomfreien Menschen durch, die über eine gültige Sozialversicherung verfügen. Das Testergebnis wird vor Ort mittels Ausdruck oder digital in Form eines PDFs zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung kann unter oesterreich-testet.at oder über die Hotline 0800 / 220 330 erfolgen.
Negatives Testergebnis
Alle negativen Ergebnisse von molekularbiologischen oder Antigen-Tests, die von einer befugten Stelle und damit von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden, zählen als Zutrittstests. Dazu gehören beispielsweise:
- Teststraßen und -angebote von Bundesländern und Gemeinden
- Apotheken
- Betriebe – aber nur, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werden
- Labore (z.B. auch bei „Alles gurgelt!“ in Wien)
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begibt sich die betroffene Person schnellstmöglich in Selbstquarantäne und kontaktiert 1450 oder die Hausärztin bzw. den Hausarzt. Zur Bestätigung des positiven Antigen-Tests wird in der Regel eine Nachtestung mittels molekularbiologischen Tests (PCR- oder LAMP-Test) veranlasst. Falls es zu einer Nachtestung kommt (z.B. nach einem positiven Antigen-Test-Ergebnis von Personen ohne Symptome), erfolgt die Absonderung jedenfalls bis zum Vorliegen des anschließenden Testergebnisses.
Ist dieses positiv, erfolgt eine Absonderung für 10 Tage. Dies geschieht mittels Absonderungsbescheid, den die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ausstellt. Gleichzeitig werden mittels Contact Tracing (Kontaktpersonennachverfolgung) mögliche Kontaktpersonen, die in letzter Zeit mit der infizierten Person in Kontakt waren, identifiziert und gegebenenfalls abgesondert oder informiert. Ist das Ergebnis negativ, wird die Absonderung aufgehoben.
Befreiung von der Testverpflichtung
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit Sars-CoV-2 nachweislich infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich nicht regelmäßig testen lassen. Als Nachweis gelten eine ärztliche Bestätigung oder ein Absonderungsbescheid. Auch ein Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“ befreit drei Monate von den wöchentlich stattfindenden Berufsgruppentestungen sowie den Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen (die Einreise nach Österreich ist davon ausgenommen). Die Durchführung von Neutralisationstests muss in speziellen Laboren erfolgen, da mit einem infektionsfähigen Virus gearbeitet wird. Dafür werden aufwendige Laborauswertungen und -geräte benötigt, die entsprechende Kosten mit sich bringen. Die Kosten für diese Tests werden nicht vom Bund getragen.
Sowohl ein positiver Antikörper-Test als auch die Corona-Schutzimpfung befreien jedoch NICHT von Schutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht, Quarantäne). Es liegen derzeit noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen oder ob die Impfung nur einen Eigenschutz bietet. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden.
Alle weiteren Informationen zu den unterschiedlichen Testungen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Testarten und Testnachweise sowie FAQ: Österreich testet.
Pro Person und Monat sollen so bis zu fünf kostenlose Selbsttests zur Verfügung stehen. Bezogen werden können diese von Menschen ab 15 Jahren (Stichtag 1.1.2006) in allen Apotheken, die sich am Programm beteiligen. Weitere Voraussetzungen zur Verteilung der kostenlosen Selbsttests in den Apotheken sind das Vorweisen der e-Card bzw. die Nennung der Sozialversicherungsnummer und eine aufrechte ELGA-Teilnahme. Weitere Informationen zu ELGA finden Sie auf der Website der ELGA.
Personen ohne aufrechte ELGA-Teilnahme können ein Antragsformular unter www.sozialversicherung.at/covidtests ausfüllen. Besteht ein gültiger Krankenversicherungsanspruch, so erhält man im Anschluss postalisch ein Bestätigungsschreiben gegen dessen Vorlage ebenfalls die fünft Selbsttests ausgegeben werden.
Selbsttests als Eigeninformation
Das Testergebnis eines Selbsttests dient nur zur persönlichen Information und für das persönliche Wohlbefinden. Selbsttests geben schnell und niederschwellig Auskunft über den eigenen Infektionsstatus und sind daher eine wichtige Ergänzung in der Teststrategie. Auch mit negativem Testergebnis müssen die Schutzmaßnahmen (Mindestabstand, FFP2-Maske, etc.) aber konsequent eingehalten werden.
Grundsätzlich stellen COVID-19-Antigen-Tests immer nur Momentaufnahmen des Infektionsgeschehens dar, so auch die Selbsttests. Da die Konzentration der viralen Nukleoprotein-Antigene im Verlauf der Erkrankung schwankt, kann diese auch während einer Erkrankung unter die Nachweisgrenze des Tests fallen. Eine mögliche Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus kann aufgrund eines negativen Testergebnisses somit nicht ausgeschlossen werden! Da außerdem nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat, kann ein negatives Selbsttest-Ergebnis nicht im Rahmen der Berufsgruppentestungen bzw. auch nicht als Zutrittsnachweis anerkannt werden.
Positives Testergebnis
Wenn ein positives Ergebnis besteht oder im Falle von COVID-19- spezifischer Symptomatik ist dieses umgehend 1450 zu melden. Die MiterarbeiterInnen informieren Sie über die nächsten Orte zur Möglichkeit einer Nachtestung oder leiten diese direkt ein. Eine Nachtestung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung ist unverzüglich eine selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) veröffentlicht auf seiner Website eine Liste jener Tests, die aktuell in Österreich ohne medizinisches Fachpersonal angewendet werden dürfen. Weitere Informationen zu Selbsttests finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Testarten und Testnachweise und unter FAQ: Österreich testet.
- Die „Corona Kurzarbeit“ ist eine neue, erleichterte Form der Kurzarbeit.
- Weitere Informationen finden Sie unter FAQ Kurzarbeit (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend) oder auf der FAQ: Wirtschaft, Veranstaltungen und Arbeitsrecht.
Umfangreiche Informationen zu Empfehlungen und Hilfsangeboten sowie Informationsblätter finden Sie unter Coronavirus – Psychologische Hilfe sowie auf der Seite des Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP).
- Jeden Freitag informiert die Bundesregierung über den Status-Quo der Ampelschaltung.
- Alle Informationen und Details zur Ampel, den Ampelstufen und den Leitlinien sind unter: https://corona-ampel.gv.at/ auffindbar.
- Eine Kommission gibt eine Empfehlung auf Grund verschiedener Merkmale für die entsprechende Ampel-Einstufung ab. Aus dieser Einstufung lassen sich unterschiedliche Maßnahmen ableiten.
- So funktioniert die Ampel:
- Präzises Monitoring der Schlüsselindikatoren auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene
- Kommission aus Expertinnen und Experten bewertet die Lage auf Basis der Indikatoren und kontextueller Faktoren und spricht Empfehlungen an die Politik aus
- Warnstufe wird festgelegt
- Maßnahmen werden bedarfsgerecht umgesetzt
- 4 Farben der Ampel und ihre Bedeutung:
- Grün: geringes Risiko; einzelne Fälle, isolierte Cluster
- Gelb: mittleres Risiko; moderate Fälle, primär in Clustern
- Orange: hohes Risiko; Häufung von Fällen, nicht mehr überwiegend Clustern zuordenbar
- Rot: sehr hohes Risiko; unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung
- Antworten zu häufig gestellte Fragen zum Thema Corona-Ampel unter: corona-ampel.gv.at/ampelfarben/haeufig-gestellte-fragen/
So können Sie helfen

Initiative „Österreich impft“ gestartet!
Transparent und medizinisch fundiert finden Sie hier alle Argumente zur Sicherheit, Wirksamkeit und Wichtigkeit der Corona Schutzimpfung sowie alle News zur Kampagne, den Sprecherinnen und Sprechern, uvm.

Warum das Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 in Innenräumen höher ist
Eine mögliche Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist in geschlossenen Räumen viel höher.
Ein Mund-Nasen-Schutz, regelmäßiges Lüften und das Einhalten der
Hygienemaßnahmen, können das Infektionsrisiko reduzieren.

Tipps, Beratung und Unterstützung für die seelische Gesundheit
Erfahren Sie hier, welche Tipps ExpertInnen für den Alltag geben, wie Sie anderen Menschen helfen können und wo Sie selbst Unterstützung finden.
Häufig gestellte Fragen. Hier finden Sie die richtigen Antworten.
Es werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Regelmäßig Hände mit Seife waschen oder mit Hände-Desinfektionsmittel desinfizieren
- Gesicht und vor allem Mund, Augen und Nase nicht mit den Fingern berühren
- Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
- Niesen und Husten in Armbeugen oder Papiertaschentuch, dieses umgehend entsorgen
- Räume regelmäßig (wenn möglich quer) lüften, wenn möglich einmal pro Stunde
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden.
Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein: zuhause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, Gesundheitstelefon 1450 anrufen und die Ratschläge bitte genau befolgen.
Die derzeit geltenden Regelungen finden Sie unter Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen. Abweichend von den bundeseinheitlichen Regelungen kann es Zusatzregelungen entsprechend der Corona-Ampel geben. Diese finden Sie auf corona-ampel.gv.at. Außerdem kann es lokale Zusatzregelungen geben. Für genauere Informationen bitten wir Sie, sich an das jeweilige Bundesland zu wenden.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Situation in den Bundesländern sowie zu regionalen Maßnahmen, Hotlines, Unterstützungen etc. finden Sie auf der jeweiligen Website Ihres Bundeslandes:
Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind u. a. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome.
Video "Wie äußert sich die Krankheit?" (AGES)