Ich plane eine Reise ins Ausland Was man beim Reisen ins Ausland wissen muss, welche Dinge zu beachten sind und was man z.B. bei medizinischen Notfällen bedenken sollte.

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Wichtige Informationen fürs Reisen

Relevante Services für die Reise

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Reisen

Grundsätzlich brauchen Österreicherinnen/Österreicher zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass. Das gilt auch bei Kurzreisen oder kurze Fahrten über die Grenze.

Es müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes, aber auch die die Einreisebestimmungen der Länder, durch die man durchreist, beachtet werden.
Mehr Info zu Einreisebestimmungen

Wenn es in einem Land deutliche Anzeichen dafür gibt, dass etwas Gefährliches passieren könnte, gibt es eine Reisewarnung. Die Reisewarnung erfolgt durch das Außenministerium.  Man geht davon aus, dass die meisten Menschen aufgrund dieser Warnung nicht in dieses Land oder Gebiet reisen würden.

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Wer trotzdem reist, kann aber den Versicherungsschutz verlieren.
Mehr Info zu Reisewarnung

Registrieren Sie Ihren Aufenthalt im Ausland, damit das Außenministerium Sie im Notfall erreichen kann.

Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Ihr Reiseziel und machen Sie sich mit den BMEIA-Reiseinformationen vertraut.
Mehr Info zu Vorbereitung

Manche Staaten außerhalb der EU verlangen vor der Einreise eine Online-Registrierung oder die Beantragung eines elektronischen Visums ("e-Visum"). Eine Einreise in diese Staaten ohne Vorab-Registrierung oder ohne elektronisches Visum ist in der Regel nicht möglich.

Eine solche Pflicht besteht beispielsweise in den USA, Kanada und Australien.
Mehr Info zu Elektronische Reisegenehmigung

Für ärztliche Hilfe in

  • EU-Mitgliedstaaten,
  • EWR-Staaten und
  • der Schweiz

wird die e-card benötigt. Auf deren Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Vertragsärztinnen/Vertragsärzte sowie Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern sind aufgrund internationaler Verträge verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren.

Außerdem gibt es zwischen Österreich und einigen Staaten besondere Abkommen. Die Abkommen stellen sicher, dass Österreicherinnen/Österreicher gleiche oder ähnliche Leistungen der Sozialversicherung erhalten wie Einheimische.

Diese Länder sind insbesondere:

  • Türkei
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen Arzt- oder Krankenhauskosten vorerst selbst bar bezahlt werden.

Wer im Ausland von

  • politischen Unruhen
  • Naturkatastrophen
  • Terroranschlägen o.ä.

betroffen ist, soll so schnell wie möglich seinen Auslandsaufenthalt registrieren und sich mit der

  • jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde
  • (falls diese nicht vorhanden ist) der eines anderen EU-Staates vor Ort

in Verbindung setzen.

Bei Notfällen steht das Außenministerium unter der Telefonnummer +43 501150 - 4411 (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411) rund um die Uhr zur Verfügung.
Mehr Info zu Katastrophenfällen im Ausland

Wer von Österreich aus verreist oder nach Reisen oder Urlaub nach Österreich zurückkommt, muss die Einreise- und Zollbestimmungen beachten. Dabei ist es wichtig aus welcher Region oder aus welchem Land man kommt. Dabei gibt es unterschiedliche Bestimmungen für:

  • Einreise aus EU-Staaten
  • Einreise aus der Schweiz
  • Einreise auf nicht EU-Staaten
  • Bestimmungen im Grenzverkehr

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
  • Bundesministerium für Inneres