Ich gehe oder bin in Pension Von Pensionsversicherung, Pensionsarten über Pensionsantritt und Auszahlungen

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Wichtige Informationen im Leben von Pensionistinnen/Pensionisten

Relevante Services für die Pension

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pension

Ab dem 1. Jänner 2024 werden die Pensionen wie folgt erhöht:

  • Wenn Ihr Gesamteinkommen aus der Pension bis 5.850 Euro beträgt, wird die Pension um 9,7 Prozent erhöht.
  • Wenn Ihr Gesamteinkommen aus der Pension über 5.850 Euro (Höchstbeitragsgrundlage 2023) liegt, wird die Pension um einen festen Betrag von 567,45 Euro erhöht.

Für Personen, die ab 1955 geboren sind, wird die Höhe der Pension im Pensionskonto berechnet. Jährlich werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage in das Konto eingezahlt. Die Beitragsgrundlage beträgt maximal 6.060 Euro pro Monat. Bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 518,44 Euro sind Sie von der Pensionsversicherung ausgenommen.

Für Männer und nach dem 30. Juni 1968 geborene Frauen beträgt das Regelpensionsalter 65 Jahre. Wenn Sie länger arbeiten als das Regelpensionsalter, bekommen Sie einen Bonus von 5,1 Prozent pro Jahr (maximal 15,3 Prozent). Wenn Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird Ihre Pension um 4,2 Prozent für jeweils 12 Monate, die Sie früher in Pension gehen, gekürzt.
Mehr Info zu Höhe der Pension

Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. von der Pensionsversicherungsanstalt) sind Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit. Diese Einkünfte müssen versteuert werden (Einkommensteuer). Die Stelle, die die Pension auszahlt, behält die Lohnsteuer ein. Die Steuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. 
Mehr Info zu Versteuerung der Pension

Um den persönlichen Prozentsatz für die Witwenpension/Witwerpension zu berechnen, wird das Bruttoeinkommen (inklusive Sonderzahlungen) der/des Verstorbenen und der Witwe/des Witwers in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Todeszeitpunkt herangezogen. Durch diese Informationen kann der Prozentsatz bestimmt werden, der zwischen null und 60 Prozent der Pension der/des Verstorbenen liegt.

Um den Prozentsatz zu berechnen, wird das Einkommen der Witwe/des Witwers durch das Einkommen der/des Verstorbenen geteilt und dann mit 30 multipliziert. Das Ergebnis wird dann von 70 abgezogen. 
Mehr Info zu Witwenpension

Sie haben in Österreich Anspruch auf eine Ausgleichszulage wenn

  • Sie eine Pension beziehen,
  • Sie Ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und
  • Ihr Gesamteinkommen (Bruttopension inklusive sonstige Nettoeinkommen und mögliche Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz) liegt.

Die Ausgleichszulage dient zur Aufstockung des Gesamteinkommens. Diese soll jeder Person, die die Voraussetzungen erfüllt, ein Mindesteinkommen sichern.

Die Ausgleichszulage ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Pension und dem Richtsatz.

Jeder Pensionsantrag ist auch ein Antrag auf Ausgleichszulage.

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage liegen pro Monat für

  • alleinstehende Pensionistinnen/Pensionisten (gilt auch für Witwen/Witwer) bei 1.217,96 Euro.
  • Pensionistinnen/Pensionisten, die mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder der eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner im gemeinsamen Haushalt leben bei 1.921,46 Euro.

Mehr Info zu Ausgleichszulage

Wieviel Sie während der Pension dazuverdienen können, hängt davon ab welche Art der Pension Sie erhalten:

  • Wenn Sie in Alterspension sind, können Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten. Es kann zu einer Pensionserhöhung kommen.
  • Wenn Sie in vorzeitiger Alterspension sind, dürfen Sie nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) dazuverdienen. Wenn Sie die Grenze überschreiten und dadurch in der Pensionsversicherung versichert sind, bekommen Sie keine Pension mehr.
  • Wenn Sie eine Korridorpension beziehen, dürfen Sie nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) dazuverdienen. Wenn Sie die Grenze überschreiten und dadurch in der Pensionsversicherung versichert sind, verlieren Sie Ihre Korridorpension.

Mehr Info zu Zuverdienst während der Pension

Weiterführende Information

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz