Ich werde heiraten bzw. gehe eine eingetragene Partnerschaft ein Was man zur Verlobung wissen muss, welche Voraussetzungen es für eine Ehe gibt und was man bei einer Trauung beachten muss.

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Wichtige Informationen im Leben von Partnern

Relevante Services für die Hochzeit bzw. eingetragene Partnerschaft

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Heiraten

In Österreich schließen die Verlobten die Ehe ausschließlich vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Dafür müssen sie persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. 

Der Ort der Trauung kann jedes Standesamt in Österreich sein. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Trauung außerhalb der Standesämter durchzuführen, wenn das vom Standesamt angeboten wird.

Es kann entweder einen, zwei oder auch keine Trauzeugin/keinen Trauzeugen geben.
Mehr Info zu Standesamtliche Trauung

Bei jeder Eheschließung haben die Verlobten drei Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:

  • gemeinsamer Familienname
  • Doppelname
  • getrennte Namensführung

Mehr Info zu Namensänderung

Ja, es kann auch im Ausland geheiratet werden. Eine Ehe ist gültig, wenn sie nach der jeweiligen ortsüblichen Form geschlossen und die Voraussetzungen (z.B. kein Zwang) erfüllt wurden. 

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Durch das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt das zuständige Standesamt in Österreich, dass die Verlobten die Ehe schließen können.
Mehr Info zu Heiraten im Ausland

Man sollte vor der geplanten Eheschließung im Ausland das zuständige Standesamt in Österreich kontaktieren, um die Namensführung in der Ehe zu klären. Für Österreicherinnen/Österreicher ist bei der Namensführung immer österreichisches Recht anwendbar.

Das Ehegüterrecht regelt, wie das Vermögen von Eheleuten aufgeteilt wird.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Erst im Falle einer Auflösung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Mehr Info zu Ehegüterrecht

Eine eingetragene Partnerschaft hat in vielen Fällen die gleichen Wirkungen wie eine Ehe. Es gibt aber ein paar Unterschiede wie beispielsweise, dass eine Verlobung nur bei einer Eheschließung bestehen kann. Um eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können, muss man volljährig sein. Es gibt keine Ausnahme, wie bei der Ehe, die man in Ausnahmefällen schon mit 16 eingehen kann.
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Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft

Hochzeitsjubiläen haben eigene Namen und Bräuche. Diese sind je nach Region unterschiedlich. Gerne werden zu den verschiedenen Hochzeitstagen Geschenke gemacht, die einen direkten Bezug zu den jeweiligen Hochzeitsjubiläen haben. Die Silberne Hochzeit wird beispielsweise nach 25 Jahren gefeiert.
Mehr Info zu Hochzeitsjubiläen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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