Checkliste für Reisen ins Ausland
- Reiseversicherung
- Gültige Reisedokumente und Fahrzeugpapiere
- Reisehinweise und Reisewarnungen beachten
- Impfungen
- Regressforderungen für Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistungen
- Finanzielle Mittel
- Urlaubskrankenschein bzw. Europäische Krankenversicherungskarte
- Reiseapotheke
- Kopien von Ausweisen und Dokumenten
- Wichtige Adressen und Telefonnummern
- Postsendungen
- Bankgeschäfte
- Wohnungsschlüssel
Reiseversicherung
Alle Reisenden sollten eine Reiseversicherung abschließen. Nützlich sind vor allem Zusatzversicherungen für Krankheitsfall, Unfall und Rücktransport, sowie private Reisekrankenversicherungen für Länder, mit denen Österreich kein Sozialversicherungsabkommen hat. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung, für den Fall, dass Gepäck und darin enthaltene Wertgegenstände abhandenkommen. Zur Anmeldung der Schadenersatzansprüche ist eine Bestätigung der Verlustanzeige notwendig.
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Gültige Reisedokumente und Fahrzeugpapiere
Wer eine Reise plant, sollte sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen, die notwendige Gültigkeitsdauer des Reisedokuments und eine Reiseregistrierung oder Visumpflicht im Urlaubsland informieren. Zu beachten ist außerdem, dass in manchen Ländern auch nur für die Durchreise ein Visum benötigt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Länderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA)
Wer kurz vor Reiseantritt bemerkt, dass der Reisepass vergessen wurde oder dieser bereits abgelaufen ist, hat die Möglichkeit, sich einen Notpass mit beschränkter Geltungsdauer ausstellen zu lassen. Dieser wird jedoch nicht in allen Ländern gleichwertig wie ein Reisepass akzeptiert.
Reisehinweise und Reisewarnungen beachten
Als Richtwert für die Sicherheitslage bei einer Reise können die Reiseinformationen und Reisewarnungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) dienen. Man sollte diese Hinweise unbedingt beachten bevor man eine Reise plant.
Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen.
Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:
Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher ist nur äußerst eingeschränkt möglich. Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei. Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern.
Für zwingend notwendige Reisen wird eine kostenlose Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen. Damit kann das Team des österreichischen Außenministeriums Sie und Ihren Notfallkontakt im Ernstfall verlässlich und rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.
Impfungen
Besonders bei Fernreisen sind oft spezielle Impfungen verpflichtend. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig bei der Hausärztin/dem Hausarzt über diesbezügliche Bestimmungen im jeweiligen Urlaubsland zu informieren. Informationen über Reiseimpfungen sind auch bei der Stadt Wien unter der Telefonnummer 01/4000-87621 und am Gesundheitsportal erhältlich.
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bzw. Hilfsleistungen
Die Republik Österreich ist auf Basis des Konsulargebührengesetzes ermächtigt, für vom Außenministerium oder sonstigen Dienststellen des Bundes als erforderlich erachtete Schutzmaßnahmen Regress bzw. Kostenersatz bis zur Höhe von 10.000 Euro von einer Person zu verlangen, die sich zu anderen als humanitären oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken schuldhaft in eine entsprechende Situation begeben hat. Ein Auslagenersatz bis 50.000 Euro pro Person ist zu leisten, wenn sich die betroffene Person grob schuldhaft in eine solche Situation begeben hat.
Als grob schuldhaft gilt insbesondere die unzureichende Berücksichtigung allgemein zugänglicher Informationen über Gefahrensituationen, worunter beispielsweise, aber nicht ausschließlich, auch die Reiseinformationen des Außenministeriums fallen. Dies gilt nicht nur für Reisen in gefährliche Regionen, sondern auch für Rettungsmaßnahmen im Ausland aus Bergnot oder nach Lawinenabgängen.
Weiterführende Links
- Länderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA)
- Reisewarnungen (→ BMEIA)
- Reiseregistrierung (→ BMEIA)
Finanzielle Mittel
Rechtzeitig vor Reiseantritt sollte überlegt werden, welche finanziellen Mittel (z.B. Bargeld, Kredit- und Bankomatkarten) in welcher Höhe mitgenommen werden und welche Währung im jeweiligen Urlaubsland gebraucht wird. In manchen Ländern gelten auch Einfuhrgrenzen von Fremd- und Landeswährungen. Nähere Informationen dazu sind in den Länderinformationen (→ BMEIA) unter dem Unterpunkt „Einfuhr & Ausfuhr“ zu finden.
Besonders in abgelegenen Gebieten abseits der Touristenzentren werden oft keine Kreditkarten akzeptiert und es besteht auch keine Möglichkeit, Geld abzuheben. Für diesen Fall sollte immer genügend Bargeld mitgeführt werden.
Urlaubskrankenschein bzw. Europäische Krankenversicherungskarte
Nähere Informationen zu den Themen "Urlaubskrankenschein" und "Europäische Krankenversicherungskarte" finden sich im Kapitel "Erkrankung während des Urlaubs" auf USP.gv.at.
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Reiseapotheke
Medikamente sind im Ausland manchmal nur schwer zu bekommen. Um im Notfall gut ausgerüstet zu sein, sollten Reisende sich vor Reiseantritt von der Hausärztin/dem Hausarzt oder der Apotheke eine Reiseapotheke zusammenstellen lassen.
Zu beachten ist, dass in anderen Ländern manche Medikamente möglicherweise unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und deren Einfuhr verboten und mit strengsten Strafen bedroht wird. Bei weiteren Fragen zur Einfuhr von Medikamenten setzen Sie sich bitte mit der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellands in Verbindung.
Eine gute Reiseapotheke sollte enthalten:
- Fieberthermometer, Pinzette, Schere, Verbandsmaterial, Pflaster
- Sonnen- und Insektenschutzmittel
- Medikamente gegen Durchfall sowie Erbrechen
- Wund- und Heilsalbe
- Augen-, Ohren- und Nasentropfen sowie Hustensaft
- Schmerzlindernde und fiebersenkende Mittel
- Antiallergisches Mittel
- Breitbandantibiotikum
- Hautdesinfektionsmittel
- Eventuell Wasserdesinfektionsmittel
Wer aufgrund einer Erkrankung (z.B. Diabetes) Medikamente, Spritzen, Nadeln oder ähnliche medizinische Ausrüstung auf einer Reise mitführen muss, sollte, um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, eine mehrsprachige Erklärung über den Grund bzw. die ärztliche Verschreibung bei sich haben. Eine solche Erklärung sollte neben dem (von Land zu Land verschiedenen) Handelsnamen auch die Bezeichnung des Wirkstoffes der Arznei enthalten.
Kopien von Ausweisen und Dokumenten
Um bei Verlust oder Diebstahl schneller an Ersatzdokumente zu kommen, sollten Reisende eine Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises mit sich führen und getrennt vom Original aufbewahren bzw. die Passnummer und die Ausstellungsbehörde separat notieren. Das gilt auch für die Fahrzeugpapiere und den Führerschein. Weiters ist es hilfreich, die Nummern der Flugtickets separat zu notieren, um bei Verlust schneller ein Ersatzticket ausgestellt zu bekommen.
Wichtige Adressen und Telefonnummern
Es wird empfohlen, sich schon vor Reiseantritt über die im Urlaubsland ansässige österreichische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu informieren und sich deren Adresse und Telefonnummer zu notieren. Im Notfall können sich Reisende sowohl persönlich, als auch telefonisch an diese Behörden wenden. Die Kontaktdaten der österreichischen Vertretungsbehörden sind unter den Länderinformationen (→ BMEIA) des BMEIA zu finden. Nationale Notrufnummern sind ebenfalls unter den Länderinformationen (→ BMEIA) im Unterpunkt „Sicherheit & Kriminalität“ zu finden.
Zusätzlich sollten wichtige Telefonnummern notiert werden, z.B. die der Versicherung oder der Bankomat- und Kreditkartensperre. Wer ein Mobiltelefon auf die Reise mitnimmt, sollte auch die Nummer des Mobilfunkbetreibers notieren, um bei Diebstahl oder Verlust eine Sperre der SIM-Karte zu veranlassen.
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Postsendungen
Um keine wichtigen Postsendungen zu versäumen, kann beispielsweise ein Nachsendeauftrag abgeschlossen werden (besonders bei längerer Abwesenheit) oder es kann jemand ersucht werden, die Post regelmäßig durchzusehen.
Falls jemand längere Zeit nicht an ihrer/seiner Wohnadresse erreichbar ist, ist es empfehlenswert, bei der Post eine kostenlose Ortsabwesenheitserklärung auszufüllen. Damit werden RSa-Briefe und RSb-Briefe von Behörden und Ämtern, die an die jeweilige Person adressiert sind, innerhalb des angegebenen Zeitraumes mit der Auskunft "ortsabwesend" wieder an die Absenderin/den Absender zurückgeschickt. Die Abwesenheitsmittteilung kann in der Filiale oder online erteilt werden. Es ist ratsam, dies einige Tage vor der Abreise zu erledigen.
Die Österreichische Post bietet auch ein sogenanntes Urlaubsfach an, in dem alle an die jeweilige Person adressierten Sendungen bis zu 28 Tage lang gesichert aufbewahrt werden. Somit quillt der Postkasten nicht über und verrät nicht, dass die jeweilige Person abwesend ist. Wenn ein kostenpflichtiges Urlaubspostfach beantragt wird, ist das auch die offizielle Bekanntgabe der "Ortsabwesenheit".
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Bankgeschäfte
Besonders bei längerer Abwesenheit sollte jemand bestimmt werden, der die Bankgeschäfte erledigt, also eventuelle Rechnungen einzahlt. Je nach Situation kann es nötig sein, diese Person auch mit einer Bankvollmacht auszustatten. Wer möchte, dass ihre/seine Rechnungen automatisch bezahlt werden, muss mit der Bank Dauer- oder Abbuchungsaufträge vereinbaren.
Wohnungsschlüssel
Für den Fall, dass der Wohnungsschlüssel auf Reisen verloren geht, sollte ein Ersatzschlüssel bei Angehörigen oder Bekannten in Österreich verwahrt werden. Es kann auch nötig sein, dass jemand während der Abwesenheit in die Wohnung gelangen muss, z.B. für eine Wasser- oder Stromablesung.