Rasche Hilfe aus dem Katastrophenfonds

Rasche Hilfe aus dem Katastrophenfonds
Foto © mbruxelle

Die Sommerzeit ist nicht nur für heiße Temperaturen, sondern auch Sommergewitter bekannt. Jedes Jahr richten Unwetter teils schwere Schäden in Österreich an. Sind die Fälle besonders verheerend, gibt es rasche Hilfe aus dem Katastrophenfonds.

Jedes Jahr kommen mit den heißen Tagen Sommergewitter. Nicht überall sorgen sie nur für etwas Abkühlung, sondern richten in Teilen Österreich schwere Unwetterschäden an. So auch in diesem Jahr. Der Katastrophenfonds dient der Vorbeugung künftiger und Beseitigung eingetretener Katastrophenschäden. Insgesamt wurden 371,8 Millionen Euro im Jahr 2018 bereitgestellt. Der Bund erstattet den Ländern sechzig Prozent der, im Rahmen des Katastrophenfonds aufgewendeten, Mittel. 

1951 stellte der Bund erstmals Gelder zur Verfügung, um die Länder zu unterstützen. Der Katastrophenfonds als permanente Quelle dieser Mittel wurde erstmals 1966 eingerichtet und besteht seitdem als wichtiger Teil des österreichischen Katastrophenmanagements.

So werden die Gelder des Katastrophenfonds eingesetzt

  • Schäden im Privatvermögen: Mit diesen Mitteln werden privaten Haushalten oder privaten Unternehmen Schäden abgegolten. Der Private selbst kann in der Regel mit einer Hilfe von rund 20 bis 30 %, in Härtefällen bis zu 80 %, seines erlittenen Schadens rechnen.
  • Schäden im Vermögen der Gebietskörperschaften: Der Katastrophenfonds ersetzt fünfzig Prozent des Schadens im Vermögen der Länder und Gemeinden.
  • Mittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren: Ein garantierter Mindestbetrag wird aus Mitteln des Katastrophenfonds und dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer (Landesabgabe) finanziert.

Achtung: Die Zuständigkeit für Katastrophenhilfe liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Bundesländern.

Katastrophenhilfe beantragen
Sind Sie von einer Katastrophe betroffen, sollten Sie nicht zögern, im ersten Schritt sofort Ihre Gemeinde und Ihre Versicherung zu informieren. Danach wird, gemeinsam mit einer Kommission ein Schadensprotokoll, verfasst. Dieses wird dann an Ihre Landesregierung weitergeleitet. Mehr und genauere Informationen über das Vorgehen finden Sie unter „Vorgehen bei Katastrophenschäden“.