Vorgehen bei Katastrophenschäden
Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde bzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.
- In weiterer Folge wird eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
- Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
- Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.
Informationen der Bundesländer über das genaue Vorgehen bei Katastrophenschäden in Landwirtschaft bzw. an Gebäuden, die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und über Voraussetzungen für Beihilfen:
- Katastrophenhilfe des Landes Burgenland
- Kärntner Katastrophenschutz
- Katastrophenhilfe des Landes Niederösterreich
- Katastrophenhilfe des Landes Oberösterreich
- Katastrophenhilfe des Landes Salzburg
- Katastrophenfondsinformationen des Landes Steiermark
- Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz des Landes Tirol
- Katastrophenhilfe des Landes Vorarlberg
- Dezernat für Sofortmaßnahmen der Stadt Wien
Private Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, sich beispielsweise im Rahmen einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch gegen Unwetter- und Katastrophenschäden zu versichern. Bei vielen davon kann man die Schadensmeldung bereits online durchführen.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion