"Meldewesen" vollständig digitalisiert

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Mit dem Ausbau des digitalen Amtsservices können nun alle Meldevorgänge online erledigt werden, auch für Nebenwohnsitze.

Schon bisher waren die An- und Abmeldung des Hauptwohnsitzes auch online möglich. Ab sofort steht das Online-Service "Meldewesen" für die digitale An-, Ab- und Ummeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen zur Verfügung. Als zusätzliche Online-Services gibt es im Meldewesen bereits die "Meldebestätigung" und die "Meldeauskunft".

Neu

Im Rahmen von weiteren Neuerungen auf oesterreich.gv.at ist das digitale "Urkundenservice" ab sofort kostenfrei nutzbar – für Geburtsurkunden und Auszüge aus dem ZPR zur Namensführung, zu Ehen oder eingetragenen Partnerschaften. Neu ist die Möglichkeit einer "Lebensbestätigung". Eine solche wird z.B. für den Bezug ausländischer Pensionen benötigt.

Voraussetzungen für Online-Services

Für die Online-Services (digitale Amtsservices) auf oesterreich.gv.at wird ID Austria oder EU Login (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria) benötigt. Für die Nutzung des Online-Service "Meldewesen" müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit
  • aktueller Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht mehr erforderlich. Für eigene minderjährige Kinder mit demselben Wohnsitz kann die die Meldung online gleich miterledigt werden. 

"Ummeldung" ist keine Verlegung des Hauptwohnsitzes

Im Alltag ist häufig von Ummeldung die Rede, wenn jemand von einem Hauptwohnsitz zu einem anderen Hauptwohnsitz umzieht. Das ist rechtlich gesehen aber kein Ummelden, sondern Abmelden und Anmelden. Informationen zur Unterscheidung zwischen Anmelden und Ummelden finden Sie in der neuen Lebenslage "Ich wohne bald in einem neuen Zuhause".