Menschen mit Behinderungen Damit Menschen mit Behinderungen im täglichen und beruflichen Leben keine Nachteile gegenüber Menschen ohne Behinderungen haben, sind Maßnahmen nötig. Dazu zählen zum Beispiel arbeitsplatzbezogene Förderungen, Mobilitäts- oder Lohnförderungen.

Lehre, Schule, Studium

Für eine Schul- oder Berufsausbildung nach dem Ende der Schulpflicht können Sie eine Ausbildungshilfe bekommen. Für die Universität können Sie eine erhöhte Studienbeihilfe, Studienunterstützung und Ähnliches bekommen.
Mehr Info zu Ausbildungsbeihilfen und zu Studienbeihilfen, Studienunterstützung und so weiter

Arbeitswelt

Arbeitsplatzgestaltung spielt eine große Rolle. Für Unternehmen und für Beschäftigte gibt es Förderungen bei der

  • Schaffung neuer barrierefreier Arbeits- oder Ausbildungsplätze,
  • Anpassung von Räumen (wie Sanitäranlagen),
  • Zusatzausstattung zu Maschinen (wie Computer) und Einrichtungen (wie Büroräume),
  • technischen Arbeitshilfe (wie mobile Lesegeräte für Sehbehinderte).

Es gibt Startförderungen und Überbrückungshilfen für Selbstständige, Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen und Ähnliches. Zuschüsse für eine barrierefreie Ausbildung, die Übernahme von Schulungskosten und so weiter können Sie ebenfalls beantragen. Auch Lohnförderungen wie die Inklusionsförderung, Inklusionsförderung plus, Inklusionsförderung für Frauen, der Entgelt- und Arbeitsplatzsicherungszuschuss und Inklusionsbonus für Lehrlinge sind wichtig.
Mehr Info zu Startförderungen und Überbrückungshilfen für Selbstständige, Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen und Ähnliches (→ usp.gv.at) und zu Lohnförderungen (→ SMS)

Mobilität

Fahrzeug

  • Den Mobilitätszuschuss gibt es einmal im Jahr. Er ist für Fahrten zum Arbeitsplatz oder zu einer Berufsausbildungsstätte gedacht. Alle bekommen denselben Betrag (pauschaler Betrag) – egal wie oft Sie wirklich mit dem Auto fahren.
  • Wer eine Lenkberechtigung (den Führerschein) machen will, kann einen Zuschuss für die Fahrschule bekommen.
  • Einen Anschaffungszuschuss können Sie bekommen, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen möchten. Außerdem können Sie von der Normverbrauchsabgabe befreit werden.
  • Es gibt Zuschüsse, um das Fahrzeug umrüsten lassen zu können.
  • Eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist möglich.
  • Außerdem können Sie eine kostenlose Jahresvignette erhalten.

Mehr Info zum Führerschein, zum Anschaffungszuschuss und zur Umrüstung

Assistenzhund

Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Für einen Therapiehund können Sie keinen Zuschuss bekommen.
Mehr Info zu Assistenzhunden

Sonstige Zuschüsse und Vergünstigungen

Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Scheckkarte). Er ist ein Nachweis für eine Behinderung. Der Behindertenpass ist nicht das Gleiche wie der Status als begünstigte behinderte Person. Sie bekommen wegen des Behindertenpasses zwar nicht regelmäßig Geld, aber zum Beispiel Ermäßigungen zu einzelnen Veranstaltungen. Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent können den Behindertenpass erhalten. Das können Personen sein, die Pflegegeld oder ähnliche Leistungen bekommen. Auch Menschen mit Behinderungen aus dem Ausland, die regelmäßig in Österreich sind, können einen Behindertenpass erhalten. Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice stellt den Behindertenpass aus. Den Antrag, ein Lichtbild (Foto) und medizinische Unterlagen müssen Sie hinschicken oder hinbringen.

Mehr Info zum Behindertenpass und zum Status als begünstigte behinderte Person

Barrierefreie Unternehmen

Mit dieser Aktion möchte das Sozialministerium einen Anreiz für Unternehmen schaffen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Eine Förderung bekommen nur Unternehmen, die ihre Einstellungspflicht erfüllen, und Unternehmen, die so klein sind, dass sie der Einstellungspflicht nicht unterliegen.

Was kann gefördert werden?

  • Bauliches, zum Beispiel Rampen, Orientierungssysteme, Leitsysteme, zusätzliche Ausstattungen von Sanitärräumen, und
  • Nichtbauliches, zum Beispiel barrierefreie Anpassungen von Webseiten (wie ein Leichter-Lesen-Modus), (mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (wie akustische Signale)

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz