eAusweise: Technische Ausrüstung bzw. Hardware

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strgbzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

  • Sie benötigen für die Nutzung ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (ab Version 15) oder Android (ab Version 8)
  • Biometrie-Funktion (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) des Geräts muss aktiviert sein
    • Auf Android-Geräten ist bei der Gesichtserkennung für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entscheidend, dass eine vom Betriebssystem akzeptierte Methode der Gesichts-/Iriserkennung aktiviert ist (Android BiometricPrompt API, Android 10 oder höher). Die Methoden vieler Android-Geräte zur Gesichts-/Iriserkennung entsprechen nicht diesen Anforderungen. Letztere werden mit Stand 1.1.2023 nur von wenigen Android-Geräten unterstützt, z.B. dem Pixel 4 von Google. Falls Ihr Gerät jedoch zusätzlich Fingerabdruck anbietet, wählen Sie bitte diese Authentifizierungsmethode.
  • Installation der App „Digitales Amt“ sowie App „eAusweise“ am selben Gerät
  • In der App Digitales Amt muss eine Anmeldung mit ID Austria (Vollfunktion) aktiv sein.
  • Für das Vorzeigen des Ausweises gegenüber der App „eAusweis Check“ muss Bluetooth aktiviert sein.
  • Allgemein, nicht geräteabhängig: Gültiger österreichischer Scheckkartenführerschein vorhanden

Nein. Die App „eAusweise“ kann nicht am Computer installiert werden. Sie benötigen ein Tablet oder ein gängiges Smartphone.

Die App „eAusweise“ ist per Biometrie abgesichert, kann also nur von Ihnen geöffnet werden. Das bestehende Smartphone sollte dennoch für die ID Austria umgehend deaktiviert werden. Wenden Sie sich dafür an den Widerrufsdienst. Danach haben Sie keine ID Austria mehr und die App „eAusweise“ ist ebenfalls deaktiviert. Bitte wenden Sie sich an eine Registrierungsbehörde, um eine neue ID Austria zu beantragen.

In den Einstellungen des Mobilgeräts muss die biometrische Identifizierung zugelassen werden, siehe technische Voraussetzungen.

Wenn Sie die App „eAusweise“ neu installiert haben und die Aktivierung via „Digitales Amt“ nicht funktioniert, hat möglicherweise das Betriebssystem die App „eAusweise“ noch nicht vollständig erfasst. Starten Sie Ihr Smartphone neu und versuchen Sie die Aktivierung erneut. 

Falls Sie seit der letzten Anmeldung Ihre ID Austria widerrufen haben und eine neue ID Austria registriert haben, kann die App „eAusweise“ den digitalen Führerschein nicht mehr abrufen. Melden Sie sich in diesem Fall aus der App eAusweise ab und starten Sie anschließend die Aktivierung erneut.

Für das Vorweisen des Ausweises gegenüber Privatpersonen wird zwischen der App „eAusweise“ und „eAusweis Check“ (oder einer zweiten prüfenden App „eAusweise“) eine Bluetooth-Verbindung aufgebaut, da die Daten verschlüsselt zwischen den Geräten übertragen werden.

Wenn das Endgerät der Nutzerin/des Nutzers nicht funktionsfähig ist (schadhaftes Gerät, leerer Akku etc.…), wird der Fall gleich behandelt wie wenn das physische Führerscheindokument nicht mitgeführt wird.

Die App „eAusweise“ ist für Mobilgeräte mit iOS ab Version 15 und Android ab Version 8 verfügbar. Siehe auch weitere technische Voraussetzungen.

Letzte Aktualisierung: 9. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen