eAusweise: Technische Ausrüstung bzw. Hardware

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strgbzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

  • Sie benötigen für die Nutzung ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (ab Version 15) oder Android (ab Version 10)
  • Biometrie-Funktion (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) des Geräts muss aktiviert sein
    • Auf Android-Geräten ist bei der Gesichtserkennung für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entscheidend, dass eine vom Betriebssystem akzeptierte Methode der Gesichts-/Iriserkennung aktiviert ist (Android BiometricPrompt API). Die Methoden vieler Android-Geräte zur Gesichts-/Iriserkennung entsprechen nicht diesen Anforderungen. Letztere werden mit Stand 1.1.2023 nur von wenigen Android-Geräten unterstützt, z.B. dem Pixel 4 von Google. Falls Ihr Gerät jedoch zusätzlich Fingerabdruck anbietet, wählen Sie bitte diese Authentifizierungsmethode.
  • Installation der App „Digitales Amt“ sowie App „eAusweise“ am selben Gerät
  • In der App Digitales Amt muss eine Anmeldung mit ID Austria (Vollfunktion) oder mit einer eIDAS notifizierten eID aktiv sein. Bei der Nutzung von eIDAS müssen die nötigen Daten in österreichischen Registern vorhanden sein.
  • Für das Vorzeigen des Ausweises gegenüber der App „eAusweis Check“ muss Bluetooth aktiviert sein.
  • Für den digitalen Führerschein (nicht geräteabhängig): Gültiger österreichischer Scheckkartenführerschein vorhanden

Nein. Die App „eAusweise“ kann nicht am Computer installiert werden. Sie benötigen ein Tablet oder ein gängiges Smartphone.

In den Einstellungen des Mobilgeräts muss die biometrische Identifizierung zugelassen werden, siehe technische Voraussetzungen.

Wenn Sie die App „eAusweise“ neu installiert haben und das Laden von Ausweisen/Nachweisen via „Digitales Amt“ nicht funktioniert, hat möglicherweise das Betriebssystem die App „eAusweise“ noch nicht vollständig erfasst. Starten Sie Ihr Smartphone neu und versuchen Sie es erneut. 

Falls Sie seit der letzten Anmeldung Ihre ID Austria widerrufen haben und eine neue ID Austria registriert haben, kann die App „eAusweise“ Ihre digitalen Ausweise/Nachweise nicht mehr abrufen. Melden Sie sich in diesem Fall aus der App eAusweise ab und laden Sie die Ausweise und Nachweise erneut.

Da die App „eAusweise“ immer an ein bestimmtes Gerät gebunden ist, kann sie nach der Übertragung auf ein neues Gerät nicht nahtlos weiterverwendet werden. Melden Sie sich bitte in diesem Fall auf Ihrem neuen Gerät sowohl aus der App „eAusweise“ als auch aus der App „Digitales Amt“ ab. Melden Sie sich in „Digitales Amt“ neu an und starten Sie anschließend die Aktivierung von „eAusweise“ erneut.

Für das Vorweisen eines Ausweises/Nachweises gegenüber Privatpersonen wird zwischen der App „eAusweise“ und „eAusweis Check“ (oder einer zweiten prüfenden App „eAusweise“) eine Bluetooth-Verbindung aufgebaut, da die Daten verschlüsselt zwischen den Geräten übertragen werden.

Wenn das Endgerät der Nutzerin oder des Nutzers nicht funktionsfähig ist (schadhaftes Gerät, leerer Akku etc.…), wird der Fall gleich behandelt wie wenn das physische Führerscheindokument nicht mitgeführt wird.

Die App „eAusweise“ ist für Mobilgeräte mit iOS ab Version 15 und Android ab Version 10 verfügbar. Siehe auch weitere technische Voraussetzungen.

Aus Transparenzgründen werden hier die aktuellen APK-Dateien der Apps „eAusweise“ und „eAusweis Check“ veröffentlicht: 

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt