eAusweise: Digitaler Identitätsnachweis

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Mit dem digitalen Identitätsnachweis können Sie Ihre Identität innerhalb Österreichs gegenüber der Exekutive und gegenüber Dritten nachweisen. Dabei werden nur unbedingt notwendige Daten übertragen (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Lichtbild).

Wenn Sie “Identität nachweisen” gewählt haben (unter “Vorzeigen”), können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Identität gegenüber der Exekutive oder gegenüber Privatpersonen nachweisen möchten. In Folge wird ein QR-Code erstellt.
Die überprüfende Person nutzt die App „eAusweis Check“, „eAusweise“ oder, im Fall der Prüfung durch die Exekutive, eine andere App. Diese startet dort den entsprechenden Prozess, indem sie Ihren QR-Code scannt.

Personen, die über eine registrierte ID Austria mit Vollfunktion oder eine eIDAS notifizierte eID mit hinterlegtem Lichtbild verfügen, können die App „eAusweise“ aktivieren und dort den digitalen Identitätsnachweis nutzen. Dazu muss auf demselben Gerät auch die App „Digitales Amt“ installiert sein, siehe technische Voraussetzungen. Bei der Nutzung von eIDAS müssen die nötigen Daten in österreichischen Registern vorhanden sein.

Der digitale Identitätsnachweis kann gegenüber der österreichischen Exekutive oder gegenüber Dritten (welche die Apps eAusweise oder eAusweise Check nutzen) als Nachweis genutzt werden.

Der digitale Identitätsnachweis kann aus rechtlichen Gründen 3 Monate, nachdem er geladen oder aktualisiert wurde, zum Nachweis der Identität genutzt werden. Nach Ablauf der 3 Monate können die Daten einfach in der App aktualisiert werden.

Wird Ihr digitaler Identitätsnachweis mittels der App eAusweise oder eAusweise Check geprüft, so werden der prüfenden Person nur Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Lichtbild angezeigt.

Prüft die Exekutive Ihren digitalen Identitätsnachweis, werden der Beamtin/dem Beamten die gesetzlich festgelegten Daten angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt