Erleichterungen für ältere Kreditnehmer

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Die Kreditvergabe an ältere Personen wird seit 1. Mai erleichtert.

Durch die Neuerungen des Hypothekar- und Immobiliengesetzes dürfen ältere Personen beim Abschluss von Kreditverträgen nicht mehr diskriminiert werden, wenn genügend Sicherheiten wie z.B. eine Eigentumswohnung vorhanden sind. Bisher wurde die Kreditwürdigkeit häufig negativ bewertet, wenn die angestrebte Laufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucherinnen/Verbraucher überstieg.

Durch die Änderungen wird klargestellt, dass die Möglichkeit des Todes der Verbraucherin/des Verbrauchers während der Kreditlaufzeit nicht automatisch zu einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung führen darf.

Was sind die Voraussetzungen der Kreditvergabe?

Die Verbraucherin/der Verbraucher erhält dann einen Kredit, wenn

  • wahrscheinlich ist, dass die Person zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen des Kreditvertrages nachkommen kann und
  • die gewährten Sicherheiten die Verbindlichkeiten abdecken, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag stehen.

Wer bereits den Ruhestand genießt, hat die Möglichkeit zu seiner Pension etwas dazuzuverdienen und dadurch potenziell bessere Chancen auf die Kreditvergabe.

Zuverdienst in der Pension

Menschen in der Pension können grundsätzlich auch weiterarbeiten. Für den Zuverdienst gibt es je nach Art der Pension jedoch unterschiedliche Regeln:

  • Alterspension – es darf unbegrenzt dazuverdient werden. In den meisten Fällen wird im darauffolgenden Jahr die Einkommenssteuer nachzuzahlen sein.
  • Vorzeitige Alterspension, Korridorpension, Schwerarbeitspension – es darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro) dazuverdient werden. Wird darüber hinaus dazuverdient, entfällt die gesamte Pension für das Monat.
  • Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension – es kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro) dazuverdient werden, ohne dass die Pensionshöhe geändert wird. Für den Fall, dass über die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient wird und das Gesamteinkommen im Monat über 1.357,72 Euro (für das Jahr 2023) liegt, verringert sich die Pension.