Der WOHNSCHIRM hilft

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Der WOHNSCHIRM hilft Menschen, die sich ihre Wohn- oder Energiekosten nicht mehr leisten können.

Durch die Hilfe des WOHNSCHIRMS werden Menschen vor einem Wohnungsverlust wegen Mietschulden geschützt und bei der Begleichung hoher Energiekosten unterstützt. Finanzielle Hilfe wird bei Mietschulden gewährt, die seit 1. März 2020 entstanden sind. Seit 2023 werden Menschen mit geringem Einkommen, die aufgrund der Teuerung Energiekostenrückstände aufweisen, ebenfalls unterstützt.

Finanzielle Unterstützung des WOHNSCHIRMS

Konkrete Unterstützung erfolgt durch

  • eine einmalige Kostenübernahme von beispielsweise Mietrückständen, Gerichts- oder Anwaltskosten, die nicht selbst bezahlt werden können und zur Sicherung der Wohnung notwendig sind,
  • eine Umzugspauschale, sodass ein Umzug in eine dauerhaft leistbare Wohnung ermöglicht wird, oder
  • eine Übernahme von Energiekostenrückständen.  

Kostenloses Beratungsgespräch

Das kostenlose Beratungsgespräch hilft dabei die finanzielle Situation der Betroffenen zu klären und eine Lösung für diese zu finden. Zu dem Beratungsgespräch sind je nach Lebenssituation verschiedene Dokumente wie beispielswiese ein Lichtbildausweis, Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder (z.B. Lohnzettel), der Mietvertrag, Energierechnungen oder Briefe/E-Mails von Gericht oder der Vermieterin/des Vermieters mitzubringen. Daher ist es ratsam, sich im Vorhinein darüber zu informieren, welche Dokumente im konkreten Fall vorzulegen sind.

Der WOHNSCHIRM ergänzt die Leistungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Zum Beratungsgespräch müssen daher Nachweise über bereits bezogene Leistungen mitgenommen werden.

Tipp

Eine Beratungsstelle in der Nähe kann auf wohnschrim.at gesucht werden.

Nähere Informationen finden sich in den FAQs auf wohnschirm.at.