Winterreifenpflicht in Österreich

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Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker in Österreich gilt seit Anfang November die Winterreifenpflicht. 

Regelungen für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen

Bei winterlichen Fahrverhältnissen, insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dürfen Fahrzeuge seit nunmehr 10 Jahren nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sie mit Winterreifen bestückt sind.

In Österreich gibt es nämlich eine „situative Winterausrüstungspflicht“. Das bedeutet, dass die Winterreifenpflicht nur bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen und dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird, gilt. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen also zwischen 1. November und 15. April bei entsprechenden Straßenverhältnissen Winterreifen (gekennzeichnet mit „M+S“-, „M.S.“- oder „M.&S.“) montiert haben. Geeignete Ganzjahresreifen sind ebenso zulässig.  

Alternativ können Lenkerinnen und Lenker von Pkws und Lkws bis zu 3,5 Tonnen statt Winterreifen auch Schneeketten verwenden, wenn diese mindestens auf zwei Antriebsrädern montiert sind. Diese alternative Regelung gilt jedoch nur dann, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig von Schnee und Eis bedeckt ist.

Die Winterreifenpflicht wurde weiters auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau (sogenannte Microcars) ausgedehnt.

Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dürfen von 1. November bis 15. April ausschließlich dann gefahren werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.

Die Winterreifenpflicht gilt auch für Busse. Lenkerinnen und Lenker von Lkws oder von Bussen müssen zudem von November bis April Schneeketten permanent mitführen.

Mindestprofiltiefe

Um Verkehrssicherheit bei winterlichen Fahrbahnen zu garantieren, gibt es Anforderungen für Mindestprofiltiefen der Winterreifen.

Pkw bis zu 3,5 Tonnen Gewicht müssen bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern bei Radialreifen (das ist die häufigste Reifenbauart) und fünf Millimetern bei Diagonalreifen aufweisen. Diese Regelung trifft auch auf Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen sowie Spikereifen zu. Winterreifen von Lkw über 3,5 Tonnen brauchen eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern bei Radialreifen und sechs Millimetern bei Diagonalreifen.

Winterreifen, die diese Profiltiefe nicht mehr erreichen, darf man als Sommerreifen weiterverwenden. Es wird jedoch empfohlen, Reifen für die jeweilige Jahreszeit zu verwenden.

Folgen der falschen Bereifung

Auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sind Informationen über die Folgen falscher Bereifung und etwaige Strafen auffindbar.

Beim Fahren auf winterlichen Fahrbahnen ohne Winterreifen oder Schneeketten ist eine Geldstrafe von 35 Euro vorgesehen. Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen, wenn andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dadurch gefährdet werden.

Außerdem heißt es auf der oben genannten Webseite: „Durch die Einführung der Winterausrüstungspflicht besteht bei Unfällen nun die umgekehrte Beweispflicht. Das bedeutet, dass alle, die mit Sommerreifen unterwegs waren, beweisen müssen, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre. Sonst trifft die Lenkerin oder den Lenker jedenfalls ein Teilverschulden.“

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema Winterreifenpflicht finden Sie auch im Kfz-Bereich von oesterreich.gv.at oder der Seite des Verkehrsministeriums.