Wie Hassverbrecher zur Einsicht kommen

Dialog statt Hass
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Das Interventionsprogramm „Dialog statt Hass“ steht jetzt in ganz Österreich zur Verfügung.

Nach der erfolgreichen Bilanz des Probebetriebs in Wien, Graz und Linz ist das Interventionsprogramm „Dialog statt Hass“, nun österreichweit verfügbar.

Das Programm soll Täterinnen und Täter zum Umdenken bringen, indem man die Rolle der Opfer für sie nachvollziehbarer macht. Dafür sorgen vierzig speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Neustart. Sie führen die Verurteilten in mehreren Modulen über ein halbes Jahr hinweg zu Unrechtsbewusstsein und Reflexion. Im Probebetrieb wurden die Täterinnen und Täter in 90 Prozent der Fälle so zur Einsicht gebracht. „Ich freue mich, dass der Projektstart so positiv verlaufen ist und wir das Programm jetzt bundesweit anbieten können“, so Justizminister Jabloner dazu.

Bei Hasskriminalität handelt es sich nicht allein um Verbrechen. Ausschlaggebend für die strafbaren Handlungen sind Vorurteile gegen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuelle Orientierung. Die Gesetzeslage war zwar in Österreich zuletzt mit 1. Jänner 2016 verschärft worden, Ausgangssituationen für Hassverbrechen sind gesellschaftliche Spannungen sowie Ängste in der Bevölkerung, denen mit erhöhtem Strafmaß allein nicht entgegengewirkt werden kann. Ein wesentlicher Straftatbestand im Zusammenhang mit Hassverbrechen ist „Verhetzung“ (§ 283 StGB). Auch „Hate Speech“ gehört zur Hasskriminalität und ist strafbar.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hingegen sind internationale Phänomene, insbesondere wenn sie in sozialen Medien auftreten. Damit musste man auch auf europäischer Ebene entsprechende Rechtsinstrumente zur Verfügung stellen, wie den EU-Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Zuletzt widmete auch das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Mitte September in Tirol der stetig wachsenden Hasskriminalität im Internet im multinationalen Kontext viel Aufmerksamkeit.

Weiterführende Informationen zu „Dialog statt Hass“ finden Sie auf der Seite von Neustart. Neustart ist ein Verein, der Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung für Opfer und Prävention anbietet, um die Kriminalität in der Gesellschaft zu verringern. Rund 1.500 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten daran, Täterinnen und Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Im Interventionsprogramm „Dialog statt Hass“ wird dafür gesorgt, dass verurteilte Hass-Posterinnen und -Poster ihre Meinung im Netz äußern können, ohne andere abzuwerten oder sich strafbar zu machen. Voraussetzung für die Teilnahme am Interventionsprogramm ist eine eindeutige Anordnung der Bewährungshilfe.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Interventionsprogramm sind:

·         § 283 StGB

·         § 188 StGB

·         § 282 StGB

·         § 3 VerbotsG

·         § 3g VerbotsG

Seit Juli 2019 wird das Programm „Dialog statt Hass“ nun österreichweit angeboten, alle Staatsanwaltschaften und Gerichte können darauf zugreifen. Pro Jahr rechnet der Verein mit circa 100 bis 120 Zuweisungen zum Programm.