Neue Agentur für Asylbetreuung

Foto pressmaster - stock.adobe.com

Innenminister Herbert Kickl hat einen Gesetzesentwurf für die Schaffung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) vorgelegt, die ab 2020 unter anderem die Versorgung von Asylwerbern übernehmen soll.

Bereits im Regierungsprogramm 2017-2022 hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass eine eigene, vollständig in der Verantwortung des Bundes stehende Agentur künftig für die Betreuung, Versorgung und Beratung von Asylwerbern und sonstigen Fremden zuständig sein soll. Nun hat Innenminister Herbert Kickl einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die Schaffung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen vorgelegt.

Die Bundesagentur wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet und soll im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts all jene Aufgaben wahrnehmen, die bisher von externen Unternehmen erbracht wurden.

Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung der Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in der Grundversorgung
  • Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren
  • Bereitstellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren
  • Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe
  • Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern zur systematischen Überwachung von Abschiebungen

Für Innenminister Kickl bedeutet die Einrichtung der Bundesagentur „einen wesentlichen Schritt hin zu einer konsequenten und restriktiven Asylpolitik“. Diese verfolge zwei Ziele: Jenen zu helfen, die schutzbedürftig sind und jene aus dem Asylverfahren auszuschließen, „die aus ganz anderen Motiven den Weg nach Österreich gefunden haben“, so Kickl.

Einsparungen erwartet

Der Innenminister erwartet sich Einsparungen, eine Optimierung der Kosteneffizienz sowie Qualitätssicherung auf hohem Niveau. Der Beschluss des Gesetzesentwurfs im Parlament soll noch vor dem Sommer erfolgen. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass mit 1. Juli 2020 die Unterstützungsleistungen von der Bundesagentur übernommen werden können. Am 1. Jänner 2021 werden demnach Rechts- und Rückkehrberatung sowie Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten folgen.