Nationalratswahl 2019

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Foto ©Christian Schwier

Am 29. September 2019 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Rund 6,4 Mio. Österreicherinnen und Österreicher sind wahlberechtigt und können ihre Stimme abgeben.

Wer ist wahlberechtigt?
Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zum Nationalrat  („passives Wahlrecht“) müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Was beziehungsweise wer wird gewählt?
Bei der Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt, die auf Parteilisten aufscheinen. Bis zum 2. August 2019, 17.00 Uhr, konnten bei den jeweiligen Landeswahlbehörden Wahlvorschläge eingebracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben folgende wahlwerbende Gruppen in allen neun Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht:

  • Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei (ÖVP)
  • Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
  • Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
  • NEOS – Das Neue Österreich (NEOS)
  • JETZT – Liste Pilz (JETZT)
  • Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige (KPÖ)
  • Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)

Diese Parteien haben zusätzlich bei der Bundeswahlbehörde einen Bundeswahlvorschlag eingebracht.

Folgende Parteien haben nur in einzelnen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht:

  • Im Burgenland: Christliche Partei Österreichs (CPÖ)
  • In Kärnten: Allianz der Patrioten (BZÖ)
  • In Oberösterreich: Sozialistische LinksPartei – SLP (SLP)
  • In Tirol und Vorarlberg: Jede Stimme GILT: Bürgerparlamente & Expertenregierung (GILT)
  • In Wien: BPÖ – Bierpartei Österreich (BIER)

Wählen mit Wahlkarte
Die Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag ihre Stimme nicht bei der zuständigen Wahlbehörde abgeben können, etwa, weil sie sich nicht an ihrem Wohnort befinden, aus gesundheitlichen Gründen verhindert sind oder sich im Ausland befinden, haben Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte. Mit der Wahlkarte kann die Stimme, außerhalb des Wahlsprengels des Hauptwohnsitzes, vor einer anderen Wahlbehörde oder per Briefwahl abgegeben werden. Die Briefwahl kann sowohl in Österreich als auch im Ausland ausgeübt werden; die Wählerinnen und Wähler müssen dabei eidesstattlich erklären, persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt zu haben.

Beantragt werden kann die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist – persönlich (nicht aber telefonisch) oder schriftlich (per E-Mail, Post, Telefax, aber auch über ein Internetportal oder die Handy-App „Digitales Amt“).

Wählen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher.
Österreicherinnen und Österreicher die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und an Wahlereignissen teilnehmen wollen, müssen in der Wählerevidenz in einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Damit ein Eintrag stattfinden kann, muss ein Antrag auf Eintragung in die jeweilige Evidenz gestellt werden. 

Hinweis

Termine und Fristen zur Wahlkarte im Überblick

  • Zustellung der Wahlkarten: seit 2. September 2019 flächendeckend
  • Schriftliche Beantragung der Wahlkarte:  bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September)
  • Persönliche Beantragung der Wahlkarte: bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September) um 12.00 Uhr
  • Abgabe einer zur Briefwahl verwendeten Wahlkarte: Einlagen bis spätestens 17 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde oder (wenn möglich) bis zu diesem Zeitpunkt Abgabe in einem Wahllokal während der dortigen Öffnungszeiten oder bis 17 Uhr bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde
  • Wählen im Inland: Vor der Wahlbehörde des Hauptwohnsitzes, in einem anderen Wahllokal, das Wahlkarten entgegennimmt (in jeder Gemeinde zumindest eines), im Rahmen des Besuchs einer besonderen („fliegenden) Wahlbehörde oder mittels Briefwahl
  • Wählen im Ausland: Nur mittels Briefwahl möglich