Erleichterungen für Bauen und Wohnen

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Seit 1. März 2024 gibt es einen Handwerkerbonus, eine Streichung der Grundbucheintragungsgebühr gilt ab 1. Juli.  

Ziel des im Parlament beschlossenen "Bau- und Wohnpakets" ist es, die Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen sowie die Bauwirtschaft anzukurbeln. Es beinhaltet Maßnahmen wie eine vorübergehende Streichung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr und einen Handwerkerbonus für 2024 und 2025.

Rückwirkender Handwerkerbonus

Hinweis

Ab 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus beantragt (→ BHAG) werden. Details zum Handwerkerbonus, FAQ und Kontaktinformationen finden sich auf dieser Website.

Der Handwerkerbonus gilt für die Jahre 2024 und 2025 und hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro. Der Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen reicht vom 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025. Damit werden Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland unterstützt.

  • Im Jahr 2024: Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit
  • Im Jahr 2025: Förderobergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit

Weitere Informationen zum → Handwerkerbonus finden sich auch auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Für zwei Jahre entfallen bei der Begründung von Wohneigentum die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (darüber hinaus anteilig bis zu einer gewissen Grenze). Die Befreiung ist an einige Voraussetzungen geknüpft wie

  • Abschluss des Kaufvertrags für die Liegenschaft bzw. des Pfandbestellungsvertrags nach dem 31. März 2024
  • Einlangen des Antrags auf Eintragung im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026
  • Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses (Hauptwohnsitzmeldung)
  • Bezug des geförderten Eigenheims für mindestens fünf Jahre (bei vorherigem Verkauf oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes nachträgliche Einhebung der Gebühr)
  • Entrichtung von Gebühren für den Teil der Bemessungsgrundlage, der 500.000 Euro übersteigt; insgesamt keine Gebührenbefreiung bei einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Mio. Euro

Details zur → Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz. 

Tipp

Einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin kostenlose Energieberatung und werden beim Austausch eines Elektrogroßgeräts gefördert. Weitere Umweltförderungen für Private (→ KPC) im Wohnbereich betreffen z.B. den Kesseltausch oder einen Sanierungsbonus.

Weitere Maßnahmen des Bau- und Wohnpakets

  • Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder in den Jahren 2024 bis 2026 in der Höhe von 1 Mrd. Euro für die Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum
  • Steuerliche Anreize für die ökologische Sanierung von Mietwohnungen
  • Die Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus  
  • Zinszuschüsse des Bundes an die Länder
  • Erleichterungen für Länder zur Einhebung von Leerstandabgaben