Die neue eZustellung – bitte beachten Sie folgende Punkte!

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Änderungen ab 1. Dezember 2019 für registrierte Nutzerinnen und Nutzer eines elektronischen Zustelldienstes.

Ab 1. Dezember 2019 ergeben sich für registrierte Nutzerinnen und Nutzer eines Zustelldienstes (Briefbutler, BRZ Elektronischer Zustelldienst, eVersand oder Mein Brief) folgende Veränderungen:

  • Abholung von behördlichen Nachrichten nur noch aus dem elektronischen Postfach "MeinPostkorb"

    Ab 1. Dezember 2019 wird die Abholung elektronischer Nachrichten von Behörden nur noch aus dem elektronischen Postfach "MeinPostkorb" und NICHT MEHR von den Zustelldiensten möglich sein. "MeinPostkorb" steht bereits jetzt im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at sowie in der App "Digitales Amt" zur Verfügung.

  • Höchste Sicherheit durch Handy-Signatur

    Zum Einstieg in oesterreich.gv.at und die App "Digitales Amt" wird eine Handy-Signatur (handy-signatur.at) benötigt.

  • Überprüfung der E-Mail-Adresse

    Bereits jetzt sollte geprüft werden, ob die E-Mail-Adresse, die beim angemeldeten Zustelldienst für Benachrichtigungen hinterlegt ist, aktuell und gültig ist. An diese Adresse werden auch nach dem 1. Dezember 2019 Verständigungen geschickt, wenn eine neue eZustellung in "MeinPostkorb" eingegangen ist. 

  • Aufbewahrung von elektronischen Zustellungen

    Ab 1. Dezember 2019 werden alle in "MeinPostkorb" eingetroffenen Zustellungen maximal zehn Wochen aufbewahrt und dann aus "MeinPostkorb" automatisch gelöscht. Wenn Nachrichten länger aufbewahrt werden sollen, können diese aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist gesichert werden, z.B. durch Speichern auf dem Computer oder Weiterleiten an eine E-Mail-Adresse.

    Sollten mit dem aktuellen Zustelldienst andere Aufbewahrungsfristen ("Vorhaltedauern") vereinbart worden sein, so können diese ab 1. Dezember 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten beim aktuellen Zustelldienst noch Nachrichten vorhanden sein, müssen diese VOR dem 1. Dezember 2019 gesichert werden.

  • Ein zentrales Postfach für Behördenschreiben

    Die neue eZustellung ist für Zusendungen und Zustellungen von Behörden vorgesehen. Andere Organisationen, wie Unternehmen, Vereine und Privatpersonen, können die neue elektronische Zustellung nicht zum Versand nutzen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die elektronische Zustellung finden Sie auch unter www.bmdw.gv.at/eZustellungNEU.

Hinweis

In oesterreich.gv.at finden Sie das elektronische Postfach "MeinPostkorb" im Bereich "Services".