Arbeitnehmerveranlagung 2023

Steuern

Das Frühjahr ist die beste Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung. Für die Online-Beantragung wird die ID Austria benötigt.

Über die Arbeitnehmerveranlagung können z.B. zu viel bezahlte Lohnsteuer nach einem Jobwechsel, aber auch Sozialversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen rückerstattet werden. Während man für eine freiwillige Ar­beit­nehm­er­­ver­an­lag­ung fünf Jahre Zeit hat, gibt es für eine Pflichtveranlagung besondere Fristen: 30. April bzw. 30. Juni des Folgejahres.

Hinweis

Wer über → FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung machen möchte, braucht erstmals die ID Austria, die die Handy-Signatur Ende letzten Jahres abgelöst hat. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria finden Sie ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Neuerungen: Pendlerpauschale und Öffi-Ticket

Bis Juni 2023 gab es erhöhte Pendlerpauschale und Pendlereuro, die geltend gemacht werden können. Im Jänner 2023 sind Neuerungen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket (→ USP) in Kraft getreten. Seitdem besteht der Anspruch auf Pendlerpauschale neben dem von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber finanzierten Öffi-Ticket; er wird jedoch dadurch gekürzt. Der Pendlereuro steht ungekürzt zu.

Hinweis

Wer Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung hat, kann einen Termin im Infocenter oder per Video vereinbaren (→ BMF).

Was noch geltend gemacht werden kann

Wenn im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (→ BMF)  Werbungskosten (z.B. Kosten für Aus- und Fortbildung), Sonderausgaben (z.B. Kirchenbeiträge, Spenden, Öko-Sonderausgaben) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) geltend gemacht werden können, sollten Betroffene jedenfalls innerhalb von fünf Jahren den Steuerausgleich selbst beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn bereits eine antragslose (automatische) Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt worden ist.

Neu

Bereits seit einigen Jahren können Spenden von bestimmten Organisationen an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden. Mit Anfang 2024 wurde die Spendenbegünstigung (→ BMF) auf Organisationen aus allen gemeinnützigen Bereichen ausgeweitet. Relevant wird die größere Auswahl für die Arbeitnehmerveranlagung 2024.