Eintragung in das Widerspruchsregister
Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftunginformationszentrale geführt. Mit 31. Dezember 2021 waren 55.972 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 46.230 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich.
Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei hirntoten Personen das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie/er einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.
Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der Widersprechenden/dem Widersprechenden unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.
Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.
Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
Gesundheit Österreich GmbH
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail: wr@goeg.at
Eintragungen können ebenfalls mit dem Formular "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" auch wieder gelöscht werden.
Hinweis
Auch Personen, die ihren Widerspruch gegen die Organspende im Widerspruchsregister dokumentieren lassen, erhalten ein Organ, wenn sie es benötigen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 6, 7 Organtransplantationsgesetz
Formulare
Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz