Nichtraucherschutz und Rauchverbote
Wo gilt das gesetzliche Rauchverbot? Was umfasst das Verkaufsverbot an Jugendliche?
Hinweis
Seit 1. November 2019 ist Österreichs Gastronomie rauchfrei. Das Rauchen ist sowohl in den Gasträumen als auch in allen anderen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen verboten. Erlaubt bleibt es lediglich auf Freiflächen. Was als Freifläche gilt, ist in einem Erlass des BMASGPK (→ BMASGPK) geregelt.
Unter das Rauchverbot fallen auch Innenräume von Shishabars.
Das Rauchverbot gilt immer – also auch dann, wenn ein Lokal geschlossen ist oder wenn keine Gäste anwesend sind (siehe Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes 2023/11/0122 vom 22.01.2024).
- Absolute (ausnahmslose) Rauchverbote
- Rauchverbote bzw. Nichtraucher:innenschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben (mit oder ohne Gastronomiebetrieb)
- Rauchverbote bzw. Nichtraucher:innenschutz in "sonstigen Räumen öffentlicher Orte"
- Rauchverbot bzw. Nichtraucher:innenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen
- Verkaufsverbot von Tabak-, verwandten und Nikotinerzeugnissen an Jugendliche
Weitere Informationen sind auf der Website des BMASGPK verfügbar.
Achtung
Die gesetzlichen Rauchverbote gelten sowohl für Tabakerzeugnisse als auch für verwandte Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakerzeugnisse (beispielsweise sogenannte Tabakerhitzer) und für Wasserpfeifen!
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz