Verhalten bei Lawinenunfällen und Bergunfällen

Kameradenrettung und Versorgung – soweit es die Situation erlaubt - durchführen und parallel dazu professionelle Rettungskräfte alarmieren!

  • Bei Handyempfang kann in ganz Österreich der Alpin-Notruf 140 genutzt werden. Europaweit gilt die Notrufnummer 112 (diese hat auch den Vorteil, in jedem verfügbaren Netz einen Notruf abgeben zu können).
  • Es sollten alle Fragen, die die Notrufspezialistin/der Notrufspezialist stellt, beantwortet werden. Diese werden nach einem dem Notfall entsprechendem Schema gestellt und werden Folgendes beinhalten:
    • Das Gespräch beginnt mit der wichtigsten Frage: "Wo genau ist der Notfallort?" Um auch sicher zu gehen, dass die Adresse/der Ort auch korrekt verstanden wurde, wird die gesamte Adresse/der Ort nochmals erfragt (verifiziert), da es fatale Auswirkungen hätte, wenn Einsatzkräfte zur falschen Adresse ausrücken würden.
    • Die Anruferin/der Anrufer wird auch nach der Rückrufnummer gefragt. Obwohl die Telefonnummer meist automatisch angezeigt wird, überprüfen die Notrufspezialistinnen/Notrufspezialisten mit dieser Frage nochmals die Rückrufnummer. Für den Fall, dass das Gespräch abreißt, kann damit sofort zurückgerufen und weitergeholfen werden.
    • In der dritten Frage wird der Grund Ihres Anrufes genauestens abgefragt, um rasch und korrekt erkennen zu können, um welche Art von Notfall es sich handelt. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Fragen, die den Notfall genauer beschreiben, gestellt:
      • Was ist geschehen (Art des Notfalls, Verletzung,…)?
      • Wie viele Personen benötigen Hilfe?
      • Wie sind die Wetter- und Sichtbedingungen? (Hubschraubereinsatz?)
      • usw.

Wichtig: Die Leitstelle beendet das Gespräch!

Findet das Handy keinen Netzempfang, muss der Standort gewechselt werden bzw. eine Person (besser zwei) schnell die nächste Alpinunfallstelle (Hütte, Liftstation,…) erreichen.

Falls das nicht möglich ist:

Alpines Notsignal: 6-mal pro Minute ein Lichtsignal oder akustisches Zeichen, 1 Minute Pause, wiederholen

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Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres