Verhalten bei radiologischen Notfällen
Allgemeine Informationen
Werden radioaktive Stoffe in die Umwelt freigesetzt, wie beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls in einem grenznahen Kernkraftwerk, kann dies beim Menschen zu einer erhöhten Strahlenbelastung führen. Mit der Höhe der Strahlenbelastung steigt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken. Die von den Behörden ergriffenen Schutzmaßnahmen und entsprechende Verhaltensmaßnahmen durch die Bevölkerung dienen dazu, die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten. Die Strahlenkrankheit nach einem KKW-Unfall ist in Österreich auszuschließen.
In der folgenden Aufzählung sind die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen für radiologische Notfälle in Österreich aufgrund eines schweren Unfalls in einem grenznahen Kernkraftwerk zu finden.
Allgemeine Informationen zu radiologischen Notfällen sowie zu Verhaltensmaßnahmen und zu weiteren von den Behörden geplanten Schutzmaßnahmen sind auf der Website notfallschutz.gv.at zu finden.
Je nachdem, wie stark Österreich oder Regionen Österreichs betroffen sind, werden notwendige Schutzmaßnahmen von den zuständigen Behörden über ORF (Radio, Fernsehen und online) und die Website notfallschutz.gv.at verlautbart.
Vor dem Durchzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen
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Informieren Sie sich über ORF (Radio, Fernsehen und online), die Website notfallschutz.gv.at und weitere offizielle Medien und beachten Sie die Anweisungen der Behörden.
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Nachbarinnen und Nachbarn verständigen und an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen denken.
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Haustiere und Gegenstände wie Spielsachen oder Wäsche, wenn möglich, ins Haus bringen
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Das Sammeln von Regenwasser, soweit möglich, unterbinden (rechtzeitiges Abdecken bzw. Unterbinden des Zulaufs).
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In absehbar stärker betroffenen Bezirken in Österreich erfolgt eine Sirenen-Warnung durch einen dreiminütigen, gleichbleibenden Dauerton des Warn- und Alarmsystems. Zusätzlich wird über das Bevölkerungswarnsystem "AT-Alert" eine Warnmeldung direkt an die Mobiltelefone von Personen in diesen Bezirken gesendet. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio, Fernsehen und online) zu folgenden Maßnahmen:
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Kaliumiodid-Tabletten bereithalten bzw. besorgen (in Apotheken und von der Behörde benannten Abgabestellen erhältlich). Noch nicht einnehmen – erst nach behördlicher Anweisung einnehmen.
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Sich auf einen möglichen Aufenthalt in Gebäuden (in der Regel maximal zwei Tage) rechtzeitig vor Eintreffen der radioaktiv kontaminierten Luftmassen vorbereiten.
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Hinweis
Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zu Erwachsenen empfindlicher gegenüber Strahlung. Aus diesem Grund werden diese Schutzmaßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren (zum Schutz des Ungeborenen) schon bei einer geringeren Strahlenbelastung gesetzt. Selbst bei schweren Unfällen in grenznahen Kernkraftwerken ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Schutzmaßnahmen (Kaliumiod-Tabletten und Aufenthalt in Gebäuden) auch für die restliche Bevölkerung in grenznahen Bezirken notwendig sind.
Während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen
Rechtzeitig vor Eintreffen der radioaktiv kontaminierten Luftmassen erfolgen neue Anweisungen und Informationen der Behörden für Verhaltens- und Schutzmaßnahmen während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen:
- Informieren Sie sich über ORF (Radio, Fernsehen und online), die Website notfallschutz.gv.at und beachten Sie weitere offizielle Medien und die Anweisungen der Behörden.
- Fenster und Türen schließen sowie Klima- und Lüftungsanlagen, soweit möglich, im Wohn- und Bürobereich abschalten, um das Eindringen bzw. Ansaugen von radioaktiv kontaminierter Luft zu vermeiden.
- Aufenthalt im Freien während des Durchzugs radioaktiv kontaminierter Luftmassen, wenn möglich, meiden oder kurz halten, um wenig mit den radioaktiven Stoffen in Kontakt zu kommen und die Strahlenbelastung gering zu halten.
- Nach einem Aufenthalt im Freien: Schuhe und Überbekleidung vor dem Betreten der Wohnung ablegen und später durch Abbrausen oder feuchtes Abwischen vom radioaktiven Staub reinigen. Hände waschen und gründlich duschen.
- Kein frisches Obst oder Freilandgemüse aus dem Garten ernten und verzehren.
- Wenn möglich, verzichten Sie auf das Sammeln von Regenwasser. Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist unbedenklich. Bei Wasser aus Brunnen, Zisternen und Wasserspeichergefäßen kann es regionale Einschränkungen geben, falls der Zulauf von Regenwasser nicht unterbunden wurde.
- In stärker betroffenen Bezirken in Österreich erfolgt ein Alarm durch einen einminütigen, an- und abschwellenden Ton des Warn- und Alarmsystems (Sirenen). Zusätzlich wird über das System "AT-Alert" eine Warnmeldung direkt an die Mobiltelefone von Personen in den betroffenen Bezirken gesendet. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio, Fernsehen und online) zu folgenden Maßnahmen:
- Kaliumiodid-Tabletten einnehmen. Beachten Sie die Anweisungen für die verschiedenen Altersgruppen. Die Dosierung und sonstige Einnahmeinformationen sind der Gebrauchsinformation zu entnehmen. Personen ab 40 Jahren wird von der Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten abgeraten, da das Risiko, Schilddrüsenkrebs zu entwickeln, sehr gering ist und etwaige Nebenwirkungen dominieren.
- Umgehendes Aufsuchen von und Aufenthalt in Gebäuden bis zur Entwarnung durch die Behörden. Dies wird voraussichtlich maximal zwei Tage notwendig sein. Ein Aufenthalt möglichst weit im Inneren des Gebäudes, fern von Fenstern, bietet den besten Schutz vor Strahlung während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen. Das Abkleben oder Abdichten von Spalten bei Fenstern und Türen ist nicht erforderlich.
Nach dem Durchzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen
- Informieren Sie sich über ORF (Radio, Fernsehen und online), die Website notfallschutz.gv.at und weitere offizielle Medien laufend und beachten Sie die Anweisungen der Behörden:
- Über ORF (Radio, Fernsehen und online) sowie die Website notfallschutz.gv.at wird bekannt gegeben, wann die radioaktiv kontaminierten Luftmassen aus Österreich abgezogen sind.
- Zusätzlich wird im Bedarfsfall ein Callcenter aktiviert, dessen Telefonnummern über Radio, Fernsehen und die Website notfallschutz.gv.at bekanntgegeben werden.
- Nachbarinnen und Nachbarn verständigen. Denken Sie an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen.
- Verhaltensmaßnahmen, um den Kontakt mit radioaktiven Stoffen und die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten:
- Nach einem Aufenthalt im Freien: Kleidungsstücke und Schuhe vor dem Betreten der Wohnung ausziehen. Die Kleidungsstücke können in der Waschmaschine gereinigt werden.
- Fußböden und Einrichtungsgegenstände feucht reinigen. Fenster und Fensterbänke waschen, Teppiche nicht klopfen, sondern absaugen oder nass reinigen.
- Gründlich duschen sowie Haare und Hände öfters waschen bzw. nach Aufenthalt im Freien waschen.
- Haustiere nach Aufenthalt im Freien reinigen.
- Kinderspielzeug und private Spielplätze im Freien reinigen: Abspritzen der Spielgeräte, Austausch des Sandes von Sandkästen, gegebenenfalls Austausch des Rindenmulchs.
- Bei allen Reinigungsarten Staubaufwirbelung vermeiden.
- Kein frisches Obst und Gemüse aus dem Garten ernten oder verzehren (Anweisungen der Behörden zum Konsum von Lebensmitteln beachten).
- In den stärker betroffenen Regionen in Österreich erfolgt nach Abzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen eine Entwarnung durch einen einminütigen, gleichbleibenden Dauerton des Warn- und Alarmsystems (Sirenen). Zusätzlich wird über das System "AT-Alert" eine Entwarnung direkt an die Mobiltelefone der betroffenen Personen gesendet. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio, Fernsehen und online) zu weiteren Verhaltens- und Schutzmaßnahmen.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Bundesministerium für Inneres
