Pauschalreise – Änderungen durch den Reiseveranstalter

Die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter muss die Reisende/den Reisenden über eine wesentliche Änderung der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger (schriftlich, z.B. mittels Brief oder E-Mail) darüber informieren und ihm/ihr eine angemessene Frist dafür geben, der Änderung zuzustimmen oder kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 

Das gilt auch für Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent des Reisepreises.

Preiserhöhungen sind bis 20 Tage vor Reisebeginn erlaubt, wenn die Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist, sich die Preisänderung aus der Änderung bestimmter Kosten ergibt (z.B. Treibstoffkosten oder Steuern) und auch Preissenkungen möglich sind.

Auch wenn die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter einen Bestandteil des Pauschalreisevertrags ändert und gleichzeitig eine Preisminderung anbietet (z.B. Änderung von einem 5-Sterne-Hotel auf ein 4-Sterne-Hotel), ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag möglich.

Achtung

Wenn die Reisende/der Reisende innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist nicht reagiert, gilt dies als Zustimmung zur Vertragsänderung bzw. Preiserhöhung.

Weiterführende Links

Pauschalreisen (→ Europäisches Verbraucherzentrum Österreich)

Rechtsquelle

Pauschalreisegesetz (PRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz