Pauschalreise – Online-Buchung

Sind technische Mängel im Buchungssystem dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro bzw. der Erbringerin/dem Erbringer der jeweiligen Reiseleistung (z.B. Fluglinie, Hotel etc.) zurechenbar, haftet diese/dieser auch dafür.

Bei Online-Buchungen von Pauschalreisen gilt die "Buttonpflicht": Konsumentinnen/Konsumenten sind nur dann an einen online geschlossenen Vertrag gebunden, wenn der Button so beschriftet ist, dass die Zahlungspflicht klar erkennbar ist. 

Beispiel

Eine Beschriftung des Buttons mit "Reservieren" ist nicht ausreichend, die Beschriftung "Kostenpflichtig buchen" ist hingegen ausreichend für das Entstehen einer Zahlungspflicht.

Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages muss der/dem Reisenden unverzüglich eine Buchungsbestätigung gesendet werden.

Auch dafür gelten Informationspflichten. Diese umfassen unter anderem die Information darüber, wie die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter sich für den Fall der Insolvenz abgesichert hat, also wie die/der Reisende ihr/sein Geld in so einem Fall wieder bekommen würde sowie einen Hinweis darauf, dass Mängel unverzüglich gemeldet werden müssen und Kontaktdaten dafür.

Weiterführende Links

Pauschalreisen (→ Europäisches Verbraucherzentrum Österreich)

Rechtsquelle

Pauschalreisegesetz (PRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz