Allgemeines zu Pauschalreisen − Schutzbestimmungen für Reisende

Die Schutzbestimmungen gelten für Personen, die eine Pauschalreise buchen. Eine Pauschalreise liegt nur vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise kombiniert werden und die Reise mindestens 24 Stunden bzw. über Nacht dauert. 

Reiseleistungen sind:

  • Personenbeförderung (Flug, Anreise mit dem Bus etc.)
  • Unterbringung (Hotel, Pension etc.)
  • Autovermietung
  • jede andere  touristische Leistung, wenn sie wesentliches Merkmal der Kombination ist (z.B. ein Tauchkurs bei einem Tauchurlaub) oder einen erheblichen Anteil des Gesamtwerts der Kombination ausmacht (in der Regel 25 Prozent oder mehr des Gesamtpreises)

Überdies liegt eine Pauschalreise nur dann vor, 

  • wenn mit einem Unternehmer ein einziger Vertrag über sämtliche Leistungen geschlossen wurde oder
  • wenn zwar separate Verträge mit den jeweiligen Erbringerinnen/Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden, aber die Reiseleistungen
    • in einer einzigen Vertriebsstelle und vor Zustimmung der/des Reisenden zur Zahlung ausgewählt wurden oder
    • einen Pauschal- oder Gesamtpreis haben oder
    • als "Pauschalreise" oder Ähnliches beworben wurden oder
    • nach Vertragsabschluss ausgewählt werden dürfen (z.B. Reise-Geschenkbox) oder
    • durch "Click-through-Buchung" erworben wurden (hier schließt die/der Reisende mit einer Unternehmerin/einem Unternehmer über ein verbundenes Online-Buchungsverfahren einen Vertrag über eine Reiseleistung ab, wobei die Unternehmerin/der Unternehmer die Daten der/des Reisenden an zumindest eine andere Unternehmerin/einen anderen Unternehmer übermittelt und die/der Reisende mit einer/einem dieser anderen Unternehmerinnen/Unternehmer binnen 24 Stunden nach der Buchungsbestätigung über die erste Reiseleistung einen Vertrag über eine weitere Reiseleistung abschließt).

Die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter ist für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistungen unabhängig davon verantwortlich, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr/ihm oder anderen Erbringerinnen/Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.

Die gesetzlich festgelegten vorvertraglichen Informationspflichten sind mit Hilfe von Standardinformationsblättern zu erfüllen.

Für geleistete Zahlungen besteht ein Insolvenzschutz.

Geringerer Schutz bei "verbundenen Reiseleistungen"

Wenn keine Pauschalreise, sondern nur "verbundene Reiseleistungen" gebucht werden, muss die/der Reisende darüber informiert werden, dass sie/er keine Ansprüche hat, die nur für Pauschalreisen gelten, dass jede Leistungserbringerin/jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung ihrer/seiner Leistungen haftet, dass aber trotzdem eine Absicherung für den Insolvenzfall besteht.

Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn

  • über die Vermittlung einer Unternehmerin/eines Unternehmers mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (siehe Definition oben) für dieselbe Reise gebucht werden,
  • dabei jedoch getrennte Verträge mit den jeweiligen Erbringerinnen/Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden (die Bezahlung der beiden Verträge erfolgt getrennt),
  • die Buchung der beiden Reiseleistungen anlässlich eines einzigen Kontakts mit der Vertriebsstelle erfolgt (Besuch im Reisebüro oder online) oder
  • die Buchung der zweiten Reiseleistung binnen 24 Stunden erfolgt, wenn diese gezielt vermittelt wurde (z.B. verlinkte Website der Anbieterin/des Anbieters der anderen Reiseleistung oder zweiter Besuch im Reisebüro), von der ersten Anbieterin/vom ersten Anbieter aber keine Daten der/des Buchenden weitergegeben wurden.

Das Europäische Verbraucherzentrum berät und unterstützt Verbraucherinnen/Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im europäischen Ausland. Eine Beschreibung des Sachverhalts, sämtliche Korrespondenzen mit dem Unternehmen sowie alle zugehörigen Dokumente (Verträge etc.) können per E-Mail an info@europakonsument.at übermittelt werden. 

Weiterführende Links

Pauschalreisen (→ Europäisches Verbraucherzentrum Österreich)

Rechtsquelle

Pauschalreisegesetz (PRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz