Pauschalreise – Informationspflichten des Anbieters

Bevor eine Reisende/ein Reisender an einen Vertrag über eine Pauschalreise gebunden ist, müssen die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro über die folgenden wesentlichen Punkte informieren: 

  • Aufenthaltsort bzw. Reiseroute
  • Reisedauer
  • Enthaltene Leistungen
  • Mindestteilnehmerzahl und Größe der Reisegruppe
  • Gesamtpreis
  • Zahlungsmodalitäten
  • Jederzeitige Rücktrittsmöglichkeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder angemessener Standardstornogebühren
  • Informationen über den Abschluss einer fakultativen oder obligatorischen Reisekrankenversicherung oder Versicherung zur Deckung der Kosten für einen vorzeitigen Reiseabbruch
  • Kontaktdaten der Reiseveranstalterin/des Reiseveranstalters
  • Allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands

Allfällige zusätzliche Kosten und Gebühren, über die die Reiseveranstalterin/der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro nicht korrekt informiert hat, muss die/der Reisende nicht bezahlen.

Das Europäische Verbraucherzentrum berät und unterstützt Verbraucherinnen/Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im europäischen Ausland. Eine Beschreibung des Sachverhalts, sämtliche Korrespondenzen mit dem Unternehmen sowie alle zugehörigen Dokumente (Verträge etc.) können per E-Mail an info@europakonsument.at übermittelt werden.

Pauschalreisen (Europäisches Verbraucherzentrum Österreich)

Rechtsquelle

Pauschalreisegesetz (PRG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz