Unterwegs bei Eis und Schnee

Unterwegs bei Eis und Schnee
Foto ©MARIMA - stock.adobe.com

Winterliche Fahrverhältnisse stellen Fahrzeug und Lenker vor besondere Herausforderungen.

Wer im Winter unterwegs ist, braucht gute Nerven, Geduld und mehr Vorbereitungszeit um das Fahrtziel sicher zu erreichen. Bei schlechter Sicht und eisigen Straßen verlängert sich der Bremsweg beispielsweise erheblich. Vorausschauendes Fahren, mehr Abstand zum vorderen Fahrzeug sowie das Vermeiden riskanter Überholmanöver sind daher ratsam.

Winterreifen und Flüssigkeiten-Check

Winterreifen sind zwischen 1. November und 15. April in Österreich Pflicht, das ist Autofahrerinnen und Autofahrern bewusst. Der Wintercheck der Flüssigkeiten im Auto fällt hingegen oft dem Weihnachtsstress zum Opfer. Vor längeren Fahrten sollten die Brems- und Kühlflüssigkeit sowie Scheibenfrostschutzmittel und Motoröl kontrolliert werden. Sie sollten auch regelmäßig nachgefüllt oder bei Bedarf ausgetauscht werden.

Vor Antritt der Fahrt

Informationen über Wetter, Staus und Straßenzustand sollten möglichst vor dem Einstieg ins Auto eingeholt werden, damit genug Zeit bleibt, im Ernstfall eine mögliche Ausweichroute zu finden. 

Mehr Zeit sollte auch dafür eingeplant werden, das Fahrzeug fahrsicher zu machen. Scheiben sollten nicht vereist oder zugeschneit sein. Vor Fahrtantritt ist es ratsam, den Schnee wegzufegen und die Scheiben sowie die Spiegel freizukratzen. Schnee auf dem Autodach, der bei höheren Geschwindigkeiten die nachfolgenden Fahrzeuge behindert und gefährlich werden kann, sollte unbedingt weggefegt werden. Wer sein Auto nicht ausreichend von Schnee und Eis befreit, macht sich strafbar und könnte Probleme mit der Versicherung bekommen. Auch die Nummerntafel muss lesbar sein, sämtliche Leuchten am Auto müssen funktionieren und sichtbar sein. Dies gehört, laut Gesetz, zu den Pflichten einer Fahrzeuglenkerin und eines Fahrzeuglenkers. 

Wissenswertes

  • Den Motor am Stand laufen zu lassen ist ausdrücklich verboten. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro, üblich sind in solchen Fällen Strafen von 75 bis 150 Euro. 
  • Dicke Winterkleidung mindert die Wirkung der Sicherheitsgurte. Jacken und Mäntel daher besser vor Fahrtantritt ausziehen. 
  • Autowaschanlagen bei Minusgraden können zu Gefrierung führen, deshalb ist es ratsam das Auto zu trocknen. 
  • Grundsätzlich besteht in Österreich keine generelle Schneekettenpflicht. Dennoch sollten Schneeketten immer im Auto mitgeführt werden. Sie dürfen jedoch nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich (z.B. schneebedeckte Fahrbahn) ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können.

Infos rund ums Auto

Informationen über den besten Weg von A nach B, wie man Schneeketten richtig anlegt oder wie der Kindersitz zu befestigen ist, stellt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf seiner Verkehrssicherheits-App „bmvit bewegt“ zur Verfügung.

Sie steht für alle Android- und iOS-Geräte zum Download bereit.