Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, seine mobile Anwendung ("App") im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App “Digitales Amt”.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die App Digitales Amt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Verbesserungsarbeiten dazu sind laufend in Entwicklung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die App Digitales Amt enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Vereinzelte Icon-Buttons und Bilder sind noch nicht mit einem korrekten Alternativtext versehen (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 1.3.3 Sensorische Eigenschaften), punktuell sind Überschriften nicht korrekt ausgezeichnet (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen).
Interaktive Elemente wie Formularfelder oder Schiebeschalter sind nicht immer mit einem Label verknüpft, teilweise ist ihr Status oder Typ nicht klar erkennbar (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Buttons und Links sind vereinzelt semantisch nicht eindeutig ausgezeichnet (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
Die App ist auf iOS nur im Hochformat verwendbar (WCAG 1.3.4 Orientation).
Die Vergrößerung von Texten im Betriebssystem wirkt sich nicht überall in der App aus bzw. führt vereinzelt dazu, dass Texte abgeschnitten werden (WCAG 1.4.4 Textgröße ändern).
Bei vereinzelten Dialogen kann die im Hintergrund liegende Information weiterhin angesteuert und gelesen werden (WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
Der Slider zur Filterung von Themen hebt das ausgewählte Element nur durch Farbe hervor und ist eingeschränkt bedienbar (WCAG 1.4.1 Benutzung von Farbe, 2.5.1 Zeigergesten).
Statusmeldungen, Hinweise und Fehlermeldungen beim Ausfüllen von Formularen werden nicht immer korrekt vorgelesen und zugeordnet (WCAG 3.2.2 Bei Eingabe, 3.3.1 Fehlererkennung, 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen, 4.1.3 Statusmeldungen).
An der Behebung dieser Mängel wird laufend gearbeitet.
b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Formulare von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2021 erstellt und zuletzt am 18.Oktober 2021 aktualisiert.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage von Bewertungen erstellt, die von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und vom Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA vorgenommen wurden.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.
Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an buergerservice.oegv@brz.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der App Digitales Amt". Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen