Anmeldung und Handy-Signatur

Anmeldung

Warum ist eine Anmeldung erforderlich?

Um alle digitalen Amtsservices uneingeschränkt nutzen können, müssen Sie sich online ausweisen können. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung mit Ihrer Handy-Signatur erforderlich. Sobald sie angemeldet sind, können Sie zudem bequem per Single-Sign-On (SSO) auf Websites der öffentlichen Verwaltung ohne weitere Passwortabfragen zugreifen.

Hinweis

Gilt für oesterreich.gv.at und in der App "Digitales Amt".

Wie kann ich mich auf www.oesterreich.gv.at anmelden?

Sie können sich mit Ihrer Handy-Signatur anmelden. Wenn Sie über eine europäische eID verfügen, können Sie sich alternativ auch per EU-Login anmelden.

Wie kann ich mich in der App “Digitales Amt” anmelden?

Nähere Information finden Sie unter Anmeldung in der App "Digitales Amt".

Handy-Signatur

Was ist die Handy-Signatur?

Die Handy-Signatur ist Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet und ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sie können sich mit Ihrer Handy-Signatur auf oesterreich.gv.at anmelden und digitale Amtsservices nutzen.

Wie erhalte ich eine Handy-Signatur?

Sie können Ihre Handy-Signatur persönlich oder online aktivieren. Nähere Informationen finden Sie unter Aktivierung der Handy-Signatur .

Funktioniert die Handy-Signatur auf jedem Handy-Modell?

Ja. Die einzige Voraussetzung ist, SMS empfangen zu können - und das ist mit jedem Handy möglich.

Ich habe mein Passwort verloren/vergessen, was kann ich tun?

Das Signaturgesetz sieht vor, dass niemand außer Sie selbst über das Passwort verfügen dürfen, weshalb wir Ihr Passwort nicht zurücksetzen können. Wenn Sie Ihr Passwort für die Handy-Signatur vergessen oder verloren haben, müssen Sie die Handy-Signatur erneut beantragen.

Wenn der Aktivierungscode nicht älter als drei Monate ist, können Sie diesen ein weiteres Mal benutzen, um ihre Signatur freizuschalten. Ansonsten muss dieser Brief neu beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie unter Aktivierung der Handy-Signatur.

Ich habe eine neue Handynummer.

Wenn Sie Ihre bisherige Handynummer aufgeben, empfehlen wir Ihnen folgenden Vorgang:

Aktivieren Sie Ihre neue Handynummer mit Ihrer bisherigen Handy-Signatur mittels Online-Aktivierung. Anschließend widerrufen Sie die alte Handynummer

Wie kann ich meine Handy-Signatur sperren bzw. widerrufen?

Wenden Sie sich an den Widerrufsdienst  - rund um die Uhr: 01 715 20 60

Zu unterscheiden ist zwischen Sperre und Widerruf:

  • Ein Widerruf (endgültige Deaktivierung der Handy-Signatur) ist nur dann möglich, wenn Sie Ihr Widerrufspasswort kennen.
  • Eine Sperre ist für den Fall vorgesehen, dass Ihnen Ihr Handy vorübergehend abhandengekommen ist, aber möglicherweise wiederauftauchen wird. Durch eine Sperre wird die Handy-Signatur zwar sofort deaktiviert, Sie haben aber zehnTage lang die Möglichkeit, die Sperre wieder aufzuheben.

Die Sperre sowie die Aufhebung der Sperre sind nur telefonisch unter der Telefonnummer 01 715 20 60 möglich. Nach Ablauf dieser Frist geht die Sperre automatisch in einen Widerruf über.

Wie kann ich die Aktivierung der Handy-Signatur widerrufen?

Informationen, wie Sie die Aktivierung der Handy-Signatur in der App “Digitales Amt” widerrufen können, finden Sie in den Sicherheitsinformationen.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen