Wählen mit Wahlkarte – Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020
Achtung
Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 konnte die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen ist, beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Achtung
Für den neuen Wahltermin am 28. Juni 2020 konnten wieder Wahlkarten ausgestellt werden. Die Wählerinnen/Wähler konnten diese ab 15. Mai 2020 beim Gemeindeamt beantragen:
- schriftlich oder mündlich bis Mittwoch, 24. Juni 2020
- und nur mündlich bis Freitag, 26. Juni 2020, 12.00 Uhr
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020 gewählt werden:
VOR dem Wahltag ("Briefwahl")
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln (z.B. per Post, persönlich). Die Wahlkarte muss bei der Gemeindewahlbehörde am Wahltag (28. Juni 2020) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde beim Gemeindeamt einlangen.
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen, in Wahlkuvert legen und verschließen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
AM Wahltag (Sonntag, 28. Juni 2020)
- Abgabe der Wahlkarte in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Ersatz-Wahltag, dem 28. Juni 2020, innerhalb der festgesetzten Wahlzeiten
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in jedem Wahllokal der zuständigen Gemeinde.
Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen.
Hinweis
Ist die Wahlhandlung bereits erfolgt und dies durch Unterschrift eidesstattlich bestätigt, kann mit der Wahlkarte nicht mehr vor einer Wahlbehörde gewählt werden!
Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Gemeinderatswahlen 2020 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Sichere Gemeinderatswahlen am 28. Juni 2020 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Hygieneleitfaden für die Wahlen (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion