Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen in der Steiermark am 28. Juni 2020
Achtung
Hier finden sich die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in der Steiermark vom 28. Juni 2020. Weitere Informationen zum neuen Wahltermin finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wahlberechtigt zum Gemeinderat waren alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (ürsprünglich am 22. März 2020) ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (6. Jänner 2020)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besaßen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
- in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten
Da der ursprüngliche Wahltag am 22. März 2020 nur verschoben wurde, blieb die Anzahl der wahlberechtigten Personen gleich.
Hinweis
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeinderatswahlen in der Steiermark keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
An den Gemeinderatswahlen in der Steiermark dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Weiterführende Links
- Gemeinderatswahlen 2020 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
- Wahlkalender Gemeinderatswahlen 2020 (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Gemeindewahlordnung 2009 (GWO)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion