Teilnahme an ELGA
Allgemeines zum Widerspruch gegen die Teilnahme
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil.
Sie können jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie an ELGA teilnehmen wollen. Sie können Ihrer ELGA-Teilnahme
- zur Gänze (generelles Opt-Out) oder
- nur teilweise (partielles Opt-Out)
widersprechen.
Ein "partielles Opt-Out" bedeutet, dass Sie (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B. e-Befunde) widersprechen. In diesem Fall nehmen Sie weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teil (z.B. e-Medikation). Sie haben nach wie vor den Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer".
Ein "generelles Opt-Out" hingegen bedeutet, dass Sie gar nicht an ELGA teilnehmen, also weder an den e-Befunden noch an der e-Medikation. Sie sind dann keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.
Wenn Sie wieder an ELGA teilnehmen möchten, ist das jederzeit möglich ("Widerruf des Widerspruchs"). In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerfassung zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit", entstandener ELGA-Gesundheitsdaten. Der Widerruf des Widerspruchs wird − wie der Widerspruch − bei der ELGA-Widerspruchstelle oder über das ELGA-Zugangsportal abgegeben (siehe unten).
ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch auszuüben:
- Elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal, mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur, oder
- schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall senden Sie das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an: ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien. Das Formular selbst können Sie online über das ELGA-Formularservice erstellen.
Allgemeine Informationen zu ELGA finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at sowie im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle.
Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012)
- ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-VO 2015)
Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz