Allgemeines zu ELGA
Allgemeine Informationen zu ELGA
Elektronische Informationssysteme werden in fast allen österreichischen Krankenhäusern und vielen Ordinationen verwendet. Gesundheitsdaten der Patientinnen/Patienten werden in solchen Informationssystemen für die Behandlung/Betreuung in (nur) diesem Krankenhaus/dieser Ordination gespeichert. Auch die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein elektronisches Informationssystem.
Mit ELGA werden Gesundheitsdaten – die zum Großteil bereits heute standardmäßig erhoben und gespeichert werden – erstmals österreichweit und über die verschiedenen Einrichtungen hinweg orts- und zeitunabhängig verfügbar gemacht. ELGA und die darin verfügbaren ELGA-Gesundheitsdaten stehen damit der Patientin/dem Patienten selbst sowie jenen sogenannten "ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern" (ELGA-GDA) zur Verfügung, die die Patientin/den Patienten tatsächlich behandeln oder betreuen. Der Login erfolgt über das ELGA-Zugangsportal (Gesundheitsportal) mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur oder bei einem Standort der ELGA-Ombudsstelle (siehe unten).
ELGA-Teilnehmerrechte
Über das ELGA-Zugangsportal bzw. die ELGA-Ombudsstelle ist es für alle ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer möglich,
- die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen,
- nachzusehen, wer sich wann welche ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde, Medikationsliste) angesehen hat,
- die voreingestellten (gesetzlichen) Zugriffsberechtigungen für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter von 90 Tagen bzw. 28 Tagen (Apotheken) zu verkürzen/zu verlängern, ELGA-Gesundheitsdaten zu verarbeiten (Herunterladen und Ausdrucken, Löschen etc.).
So können ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer ihre ELGA selbst verwalten.
Über das ELGA-Zugangsportal sowie über die Widerspruchstelle kann der Teilnahme an ELGA ganz oder teilweise widersprochen werden. Dieser Widerspruch kann jederzeit auf demselben Weg wieder rückgängig gemacht werden.
Zu den ELGA-Gesundheitsdaten zählen die e-Medikation (Information über die von der Ärztin/vom Arzt verschriebenen und in der Apotheke abgegebenen Medikamente) und e-Befunde. Zu den e-Befunden gehören:
- Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten
- Laborbefunde
- Befunde der bildgebenden Diagnostik
Zu den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zählen:
- Krankenanstalten und Ambulatorien
- niedergelassene Ärztinnen/Ärzte
- Apotheken
- Pflegeeinrichtungen
ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter haben nur Einblick in die ELGA jener Patientinnen/Patienten, die sie tatsächlich behandeln/betreuen. Ab der Identifikation der ELGA-Teilnehmerin/des ELGA-Teilnehmers bei einer Ärztin/einem Arzt bzw. in einer Krankenanstalt kann die Ärztin/der Arzt bzw. die Krankenanstalt, für die folgenden 28 Tage auf die ELGA der jeweiligen Patientin/des jeweiligen Patienten zugreifen.
Apotheken haben nur zwei Stunden ab Identifikation Zugriff auf ELGA und zwar ausschließlich auf die e-Medikationsliste (nicht aber auf e-Befunde). Identifiziert sich eine ELGA-Teilnehmerin/ein ELGA-Teilnehmer in der Apotheke nicht, so kann die Apotheke ein mit QR-Code versehenes Rezept scannen, damit die Medikamente in ELGA gespeichert werden, sie hat aber keinen Zugriff und keine Einsicht auf die e-Medikation der Kundin/des Kunden.
Mit ELGA wurde das Niveau des Datenschutzes und der Datensicherheit für (ELGA-)Gesundheitsdaten im Vergleich zu den meisten bisherigen Systemen deutlich angehoben. Per Gesetz und daher auch technisch jedenfalls vom Zugriff auf ELGA ausgeschlossen sind Versicherungen, Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, Behörden sowie für als Gutachterinnen/Gutachter tätige Ärztinnen/Ärzte (z.B. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner).
Zudem ermöglicht das ELGA-Protokollierungssystem erstmals eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten: ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer können jederzeit sehen, wer wann auf ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Auch die Zugriffe der ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer selbst sowie jene der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle werden protokolliert. Damit haben Sie immer den Überblick über die Verarbeitung Ihrer ELGA-Gesundheitsdaten.
ELGA wird bereits in sämtlichen öffentlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im niedergelassenen Bereich und in Apotheken österreichweit verwendet. Eine Auflistung, welche Spitäler und Pflegeeinrichtungen bereits ELGA verwenden, finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Links".
Gleichzeitig mit dem Start von ELGA in einem Bundesland ging auch der jeweilige dezentrale Standort der ELGA-Ombudsstelle im betreffenden Bundesland in Betrieb. Die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle beraten und unterstützen ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer bei der Verwaltung ihrer ELGA, z.B. Einsichtnahme, Herunterladen und Ausdrucken von ELGA-Gesundheitsdaten, oder bei vermuteten Datenschutzverletzungen. Die ELGA-Ombudsstelle richtet sich insbesondere an jene Personen, die keine Möglichkeit haben, ihre ELGA zu verwenden (z.B. mangels vorhandenem Computer oder vorhandener Bürgerkarte/Handy-Signatur). Einen Standort der ELGA-Ombudsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsportals unter "ELGA-Ombudsstelle" und im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle unter "Kontakte" (siehe "Weiterführende Links").
Für telefonische allgemeine Auskünfte zu ELGA ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Ebenso erreichen Sie die ELGA-Serviceline per E-Mail unter info@elga-serviceline.at.
Informationen zur Abmeldung von ELGA finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012)
- ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-VO 2015)
Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz