Pflege daheim statt im Heim

Pflege daheim statt im Heim
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Die alternde Gesellschaft in Europa stellt die Politik vor neue Herausforderungen – die Regierung stellt sich diesen mit einer nachhaltigen Qualitätssteigerung im Pflegebereich.

Laut Bevölkerungsprognose der Statistik Austria werden bis 2030 mehr als 23 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher älter als 65 Jahre sein – 2018 waren es noch unter 19 Prozent. Gleichzeitig steigt der Anteil der über–80-Jährigen stetig an. Immer mehr Menschen werden also in Zukunft Pflege und Betreuung benötigen.

Die österreichische Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, „Pflege und Betreuung für alle Menschen in Österreich in bestmöglicher Qualität nachhaltig sicherzustellen“, wie es im Regierungsprogramm heißt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Pflege zu Hause. Denn damit komme man dem Bedürfnis der Pflegebedürftigen entgegen, selbstbestimmt über den Ort und das Ausmaß der Pflege zu entscheiden, sagte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein im Dezember 2018 im Ministerrat. Außerdem gehe es darum, die Pflegeheime zu entlasten.

Mehr Hilfe für pflegende Angehörige

Dazu wird die 24-Stunden-Betreuung, also die Betreuung daheim, durch eine fremde Personenbetreuerin oder einen Personenbetreuer, reformiert. Noch mehr im Fokus der Regierungsarbeit stehen aber die pflegenden Angehörigen – also jene österreichweit rund 950.000 Menschen, die sich selbst um ihre Angehörigen kümmern. Pflegende Angehörige sollen generell mehr Hilfe und Unterstützung erhalten – etwa durch den flächendeckenden Ausbau von bedarfsorientierten Pflegediensten. Zudem werden die Angebote für Erholung und psychologische Unterstützung erweitert. Schon jetzt können pflegende Angehörige Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen.

Im Regierungsprogramm ist auch eine Erhöhung des Pflegegelds ab Pflegestufe 4 – also ab einem Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden im Monat – vorgesehen. 

Hospiz- und Palliativpflege wird verbessert

Geplant sind schließlich auch Verbesserungen bei der Versorgung am Lebensende. So werden zum Beispiel die Kapazitäten der Hospiz- und Palliativpflege ausgebaut sowie die Finanzierung langfristig und nachhaltig sichergestellt.

Die Vorhaben der Bundesregierung sollen – wie im Regierungsprogramm definiert – mit einem „Masterplan Pflege“, den das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) zurzeit ausarbeitet, in die Tat umgesetzt werden. Bis Ende 2019 will das Ressort ein fertiges Konzept vorlegen.