Straftaten im Netz: Das Ende der Straffreiheit

Das Ende der Straffreiheit
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Mit dem digitalen Vermummungsverbot werden Internetplattformen, die Foren betreiben, dazu verpflichtet, die Identität ihrer Nutzerinnen und Nutzer festzustellen.

Anonyme Beschimpfungen, Morddrohungen, Attacken: Der Umgangston im Internet ist oft nichts für schwache Nerven und überschreitet manchmal auch die Grenze zur Strafbarkeit. Medienminister Gernot Blümel hat daher ein „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ in Begutachtung geschickt.

Rechtsansprüche werden durchsetzbar

Mit dem digitalen Vermummungsverbot soll sichergestellt werden, dass in der digitalen Welt dieselben Gesetze gelten wie in der analogen. „Das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein“, so Minister Blümel im Ministerrat. Vor allem in jenen Fällen, in denen tatsächlich Straftaten begangen werden, wird es nicht mehr möglich sein, sich in der Anonymität des Internets zu verstecken. Dadurch soll nicht nur der respektvolle Umgang der Poster in Online-Foren miteinander sichergestellt werden, sondern im Falle einer strafrechtlich relevanten Tat die Täterin oder der Täter rasch ausfindig gemacht werden. Das Opfer kann damit seine Rechtsansprüche durchsetzen.

Posten nur nach Registrierung

Konkret bedeutet das, dass Anbieter von Foren verpflichtet werden, Namen und Adresse der Userinnen und User zu prüfen und zu speichern. Nur wer registriert ist, darf auch Beiträge im Forum posten. Wie die Betreiber die eingegebenen Daten überprüfen, ist ihnen überlassen – Medienminister Blümel nennt als mögliche technische Umsetzung eine Verifizierung über die Handynummer. Im Forum selbst muss der volle Name nicht veröffentlicht werden. Es kann weiterhin ein Pseudonym verwendet werden, das aber jederzeit zurückverfolgt werden kann – ähnlich wie bei Nummerntafeln im Straßenverkehr. Privatpersonen können über einen begründeten Antrag die Herausgabe der Daten verlangen.

Bis zu 1 Million Euro Geldbuße

Das Gesetz wird ab Herbst 2020 für alle Online-Plattformen gelten, die im Inland ein Forum mit mindestens 100.000 Nutzerinnen und Nutzern betreiben oder im vorangegangenen Jahr in Österreich mehr als 500.000 Euro umgesetzt haben. Darüber hinaus gilt das Gesetz für alle Medieninhaber, die im vorangegangenen oder aktuellen Kalenderjahr mehr als 50.000 Euro Presseförderung erhalten haben oder erhalten. Überwacht wird die Einhaltung des Gesetzes von der KommAustria. Bei Nichteinhaltung drohen Portalbetreibern Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro – im Wiederholungsfall bis zu 1 Million Euro.