Startklar für das Studium

Concept of business education
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Am 1. Oktober startet das Wintersemester 2023/24. Passend dazu gibt es nützliche Informationen und Tipps für Studierende.

Vor allem zu Semesterbeginn stellen sich Studierende oftmals Fragen, was sie bei ihrem Studium speziell zu beachten haben, welche Prüfungen sie idealerweise zuerst ablegen sollten oder wann und wie sie Studienförderung beantragen können. Der Hochschulombudsmann berät Studierende rund um Fragen wie diese.

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Die Zuverdienstgrenze für Studierende ohne Kinder liegt bei 15.000 Euro. Es stehen auch verschiedene Unterstützungen zur Auswahl, zum Beispiel:

  • Familienbeihilfe für Studierende – grundsätzlich kann den Eltern der Studierenden bis zum 24. Lebensjahr Familienbeihilfe gewährt werden. Im Ausnahmefall kann die Bezugsdauer um ein Jahr verlängert werden
  • Studienbeihilfe – unter gewissen Voraussetzungen kann Studierenden eine Studienbeihilfe gewährt werden, wenn sie oder ihre Eltern das Studium nicht selbstständig finanzieren können
  • Stipendien – es gibt eine Vielzahl von Stipendien die z.B. für Auslandsaufenthalte, gute Leistung oder für Personen, die vor dem Studium gearbeitet haben ("Selbsterhalterstipendium"), beantragt werden können
  • Wohnschirm – der WOHNSCHIRM unterstützt auch Studierende, denen wegen Mietschulden der Wohnungsverlust oder die Delogierung droht

Versicherung für Studierende

Krankenversicherung

Bis zum 27. Geburtstag können Studierende bei ihren Eltern während des Studiums mitversichert werden, wenn sie Leistung wie bei der Familienbeihilfe nachweisen. Für den Fall, dass Studierende über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sind sie gesetzlich über ihre Arbeitgeberin/ihren Arbeitgeber kranken- und sozialversichert. Mit der studentischen Selbstversicherung wird ein begünstigter Versicherungstarif unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Gesamteinkommen unter 15.000 Euro, kein absolviertes Studium) gewährt. Erfüllen Studierende diese Voraussetzungen nicht, können sie sich freiwillig selbstversichern.

Unfallversicherung

Studierende aus Österreich und aus den Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, sind gesetzlich unfallversichert. Es werden dafür keine Beiträge eingehoben. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, gibt es bei der gesetzlichen Unfallversicherung keine Altersgrenze.

Zusätzlich sind alle Studierenden über die Österreichische Hochschülerschaft unfall- und haftpflichtversichert. Gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag wird der Versicherungsbeitrag in Höhe von 70 Cent eingehoben.