Einheitliche Herbstferien in Österreich

Einheitliiche Herbstferien in Österreich
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Ab dem Schuljahr 2020/21 werden in Österreich bundesweit Herbstferien eingeführt.

Die einheitlichen Herbstferien werden für die Zeit vom 27. Oktober bis 31. Oktober festgelegt. Die genaue Zahl der dafür eingesetzten schulautonomen Tage orientiert sich am Wochentag des 26. Oktobers im jeweiligen Jahr. Verwendet werden für die Herbstferien Teile der bestehenden schulautonomen Tage. Die bisher freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden zu ordentlichen Schultagen.

Erleichterung für Familien

Bildungsminister Heinz Faßmann sieht damit eine Erleichterung für Familien: „Die uneinheitliche Vorgangsweise der Schulen führte bisher regelmäßig zu schwierigen Betreuungssituationen für Eltern und Erziehungsberechtigte mit mehreren schulpflichtigen Kindern.“ Mit der Maßnahme wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer optimiert.

Die neue Regelung, bei der es zu keiner Ausweitung oder Reduktion bestehender Ferien oder etwa der Anzahl der schulfreien Tage kommt, wurde gemeinsam mit den Schulpartnern erarbeitet. Dabei wurden verschiedene Optionen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern diskutiert. Da sich der Wunsch nach einer Vereinheitlichung zeigte, erarbeitete der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Heinz Faßmann, schließlich einen Gesetzesentwurf, der dem Begutachtungsprozess unterzogen wurde.

Der Gesetzesentwurf im Detail:

  • Einheitliche Herbstferien in der Zeit vom 27.10. bis 31.10.
  • Dafür werden Teile der bestehenden schulautonomen Tage verwendet. Die genaue Zahl ergibt sich daraus, wie viele Schultage zwischen dem 26. Oktober und 1. November liegen.
  • Neue bundesweite Regelung ab dem Schuljahr 2020/21.
  • Keine Ausweitung oder Reduktion bestehender Ferien bzw. der Anzahl schulfreier Tage.
  • Reorganisation mit dem Ziel von mehr Klarheit und Einheitlichkeit.
  • Die Dienstage nach Ostern und Pfingsten werden ordentliche Schultage.
  • Übergangsregelung für das Schuljahr 2019/20: Bildungsdirektionen können in Absprache mit den Bildungsregionen einheitliche Herbstferien im Bundesland einführen.