EVI – Die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

Das Amtsblatt zur Wiener Zeitung wird zu EVI, dem digitalen "schwarzen Brett" der Republik Österreich.

Ein Tablett, ein Handy und eine Laptop auf deren die Startseite von Evi.gv.at zu sehen ist

Seit der Kundmachung des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform, WZEVI-Gesetz, am 19. Mai 2023 steht fest, dass alle Veröffentlichungen, die bisher im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" durchgeführt wurden, nun digital über EVI erfolgen und dort als digitales "schwarzes Brett" allen Bürgerinnen/Bürgern sowie Unternehmen jederzeit und ohne Einschränkungen zugänglich gemacht werden. EVI ist seit 1. Juli 2023 unter evi.gv.at online.

Die Inhalte der Veröffentlichungen, die auf EVI zu finden sind, betreffen keineswegs nur Geschäftsleute oder Unternehmen, wie es beispielsweise bei Änderungen im Firmenbuch, Jahresabschlüssen von Aktiengesellschaften und Einladungen zu Hauptversammlungen der Fall ist, sondern auch Informationen von öffentlichem Interesse, die für Privatpersonen gleichermaßen relevant sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Stellenausschreibungen für Leitungsorgane des Bundes, Informationen über das Vorliegen eines neuen Kollektivvertrages oder Warnungen der Finanzmarktaufsicht, die wichtig sind, um sich vor Betrug zu schützen. EVI leistet damit als neues digitales Amtsblatt und als zentraler und barrierefreier Einstiegspunkt zu Verlautbarungen einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in der Republik Österreich.

Für zur Veröffentlichung verpflichtete Stellen bedeutet der Wechsel vom gedruckten Amtsblatt zu EVI neben vereinfachten Anforderungen für die Übermittlung von Veröffentlichungen auch, dass für die Veröffentlichung selbst nun keine Kosten mehr anfallen. Am Prozess ändert sich für Unternehmen, Bundesdienststellen und Ministerien sowie andere Organisationen, die zur Veröffentlichung verpflichtet sind, grundsätzlich nichts. 

Damit auch Informationen über Verlautbarungen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung", die zwischen 1. Juli 2011 und 30. Juni 2023 erfolgt sind, erhalten bleiben, können diese im Archiv von EVI gesucht werden. Außerdem bietet die Plattform mit ihrer Benachrichtigungsfunktion einen zusätzlichen Mehrwert, indem man sich über Veröffentlichungen zu bestimmten Themen automatisch informieren lassen kann.

Hinweis

Sie haben Fragen oder sind gesetzlich zur Veröffentlichung verpflichtet?

Das Team von evi.gv.at erreichen Sie von Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 17 Uhr per E-Mail unter office@evi.gv.at oder telefonisch unter +43 1 20699 820.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in den FAQ von EVI und in den "Bedingungen für Veröffentlichungen" auf evi.gv.at.