Änderungen bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und Altersteilzeit

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Mit 1. November 2023 gelten neue Regelungen zur Elternkarenz, Pflegefreistellung und Altersteilzeit.

Mehr Väterbeteiligung und längere Elternteilzeit

Die volle Elternkarenz von 24 Monaten kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der zweite Elternteil zumindest zwei Monate in Karenz geht. Für den Fall, dass nur ein Elternteil die Elternkarenz in Anspruch nimmt, kann die Karenz daher nur 22 Monate dauern. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für einen Monat Elternkarenz nehmen, kann die Karenz längstens bis zum Ablauf des 23. Monats des Kindes dauern.

Hinweis

Die Elternteilzeit wird bis zum achten Lebensjahr des Kindes ausgeweitert.

Erweiterte Pflegefreistellung und Aus für geblockten Altersteilzeit

Bislang musste man mit dem zu pflegenden nahen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, um die Pflegefreistellung beantragen zu können. Dieses Kriterium entfällt und die Freistellung kann auch für nahe Angehörige gewährt werden, die nicht im selben Haushalt wohnen.

Neu hinzu kommt auch, dass die Pflegefreistellung auch für eine erkrankte Person möglich ist, mit der man nicht verwandt ist, aber im selben Haushalt lebt.

Sollte es wegen einer Pflegefreistellung zu einer Kündigung kommen, kann diese bei Gericht angefochten werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann innerhalb von fünf Kalendertagen ab dem Zugang der Kündigung eine schriftliche Begründung der Kündigung von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber verlangen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss ebenfalls innerhalb von fünf Kalendertagen die schriftliche Begründung übermitteln. Sollte sie/er das nicht tun, bleibt die Kündigung trotzdem rechtswirksam.

Achtung

Die Förderungen für die geblockte Altersteilzeitvariante werden ab 1. Jänner 2024 bis 2029 schriftweise auslaufen.