Armutsvermeidung
94 Prozent aller Geldleistungen der Sozialschutzsysteme werden ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf diese Leistungen und die Leistungshöhe sich dabei entweder aus sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen ableitet oder ein bedingungsloser Anspruch aufgrund einer Risikosituation vorliegt ("universelle Leistung"). Diese Sozialschutzsysteme mindern das Risiko der Armutsgefährdung für einen Großteil der betroffenen Personen. Für einen Teil der Bevölkerung reichen diese Regelungen jedoch nicht aus.
Deshalb werden zusätzliche Leistungen mit Einkommens- und/oder Vermögensprüfung innerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Systeme, in anderen Sozialsystemen und auch in eigenen Mindestsicherungssystemen angeboten.
- Ausgleichszulage
- Mindestsichernde Leistungen, Beratung und Betreuung
- Notstandshilfe
- Pensionsvorschuss
- Allgemeine Sozialpolitik (→ BMSGPK)
Aktuelle Informationen über Armutsvermeidung, Ausgleichszulage, Pensionsvorschuss etc.
Weiterführende Links
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz