Steiermark

Ermäßigungen des Bundeslandes Steiermark

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Steiermark. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 28. Februar 2023 zur Heizperiode 2022/2023 gestellt werden.

Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren

Die Urlaubsaktion bietet kostenlose Unterkunft und Mahlzeiten in ausgewählten steirischen Gasthöfen.

Antragsberechtigt sind Personen,

  • ab 60 Jahren,
  • die EWR-Staatsbürger sind,
  • den Hauptwohnsitz in der Steiermark, 
  • über ein Nettohaushaltseinkommen verfügen, das nicht höher als 1.128,74 Euro für allein lebende Personen oder 1.733,74 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • eigener Meldezettel sowie der der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten
  • Einkommensnachweise (z.B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
  • eventuell Bestätigung über das Pflegegeld
  • Antragsformular bzw. Antragsformular für Opferausweisinhaberinnen/Opferausweisinhaber
  • Formular für ärztliche Bestätigung
  • Formular für die zu verständigenden Angehörigen

Zuständige Stelle:

Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde

Informationen:

Sozialabteilung des Landes Steiermark
Hofgasse 12
8010 Graz

Telefon: +43 316 877 5458

Website zur Urlaubsaktion für Seniorinnen/Senioren (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind Personen,

  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.
  • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
  • Asylwerberinnen/Asylwerber
  • subsidiär Schutzberechtigte

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Verein "Rettet das Kind", Caritas, AMS  etc.

Website zum Kulturpass (→  Hunger auf Kunst und Kultur)

Ermäßigungen der Stadt Graz

Seniorinnen/Senioren-Card Graz

Diese Vorteilskarte ermöglicht Vergünstigungen für Seniorinnen/Senioren in Graz und Graz-Umgebung, wie z.B. verbilligte Eintrittspreise für Sport- und Kulturveranstaltungen, für Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen.

Antragsberechtigt sind:

  • Frauen und Männer über 55 Jahre,
  • die ihren Wohnsitz in Graz, Graz-Umgebung oder im Bezirk Voitsberg haben

Erforderliche Unterlagen:

  • Passfoto
  • Meldezettel
  • ausgefüllter Antrag

Zuständige Stelle:

  • SeniorInnenbüro (3. Obergeschoss, Zimmer 313)
    Stigergasse 2
    8020 Graz
    Telefon: +43 316 872 639=
    E-Mail: senioren@stadt.graz.at

Website zur Seniorinnen/Senioren-Card Graz (→ Stadt Graz)

Wohnungsreinigungsdienst

Seniorinnen und Senioren die ihre Haushaltsarbeiten selbst nicht mehr erledigen können und die auch z.B. von Heimhilfen nicht durchgeführt werden, können von Personen geleistet werden, die das Sozialamt/SeniorInnenbüro vermittelt. Je nach Einkommen und Pflegegeldbezug kann für die anfallenden Kosten ein Zuschuss seitens der Stadt Graz gewährt werden.

Zuständige Stelle:

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoss, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefon: +43 316 872 6391 bzw. 6393
E-Mail: senioren@stadt.graz.at

Website zum Wohnungsreinigungsdienst (→ Stadt Graz)

Fahrten mit dem Behinderten-Taxi

Personen die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie Straßenbahn oder Bus nicht mehr benutzen können, können um geförderte Fahrten mit dem Taxi ansuchen. Der Zuschuss hängt u.a. vom Einkommen ab.

Zuständige Stelle:

SeniorInnenbüro (3. Obergeschoss, Zimmer 313)
Stigergasse 2
8020 Graz

Telefon: +43 316 872 6393
E-Mailsenioren@stadt.graz.at

Website zu Fahrten mit dem Behinderten-Taxi (→ Stadt Graz)

Letzte Aktualisierung: 9. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion