Verbraucherrücktritt vom Kaufvertrag

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, muss sie/er die Ware unverzüglich (spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung) an die Online-Shop-Betreiberin/den Online-Shop-Betreiber zurückstellen. Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wurde.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von der Verbraucherin/dem Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber sich bereit erklärt hat,

  • diese Kosten zu tragen oder
  • wenn sie/er es unterlassen hat, die Verbraucherin/den Verbraucher über ihre/seine Kostentragungspflicht aufzuklären.

Die Verbraucherin/der Verbraucher hat der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber nur dann eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswertes der Ware zu zahlen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Das bedeutet für die Verbraucherin/den Verbraucher, dass sie/er nur dann entschädigungspflichtig wird, wenn die Ware über das für eine Prüfung erforderliche Ausmaß hinaus gebraucht wird und dadurch ein Wertverlust eintritt. Die bloße Entnahme der Ware aus ihrer Verpackung und ihre erste Inbetriebnahme um festzustellen, ob sie gebrauchsfähig ist, machen die Verbraucherin/den Verbraucher auf keinen Fall entschädigungspflichtig.

Wird beispielsweise ein Kleidungsstück bestellt, darf die Verbraucherin/der Verbraucher dieses nur anprobieren, jedoch nicht tragen. Elektrische Geräte können für einen Funktionstauglichkeitstest in Betrieb genommen werden. Eine Inbetriebnahme des elektrischen Geräts für andere Zwecke als um die bloße Funktionstauglichkeit des Geräts zu prüfen, kann die Verbraucherin/den Verbraucher entschädigungspflichtig machen, wenn dadurch ein Wertverlust der Ware eintritt.

Die Verbraucherin/der Verbraucher haftet nicht für einen Wertverlust, wenn sie/er von der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber nicht über das Bestehen eines Rücktrittsrechts aufgeklärt wurde.

Tipp

Die tatsächliche Höhe der durch die Verbraucherin/den Verbraucher zu leistenden Entschädigung wird im Falle eines Rechtsstreits durch das zuständige Gericht festgesetzt. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, vor der Beschreitung des Gerichtsweges eine einvernehmliche Einigung mit der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber über die Höhe der zu leistenden Entschädigung zu treffen. Weitere Informationen und Beratungsgespräche werden vom Verein für Konsumenteninformationen (VKI) angeboten.

Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei:

  • Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse der Verbraucherin/des Verbrauchers zugeschnitten sind
  • Waren, die schnell verderblich sind oder deren Verfallsdatum schnell überschritten werden würde
  • Alkoholischen Getränken, die erst nach 30 Tagen geliefert werden können und deren Preis von Marktschwankungen abhängt
  • Zeitschriften, Zeitungen oder Illustrierten (ausgenommen sind Abonnements)

Wird der Verbraucherin/dem Verbraucher eine unbestellte Ware (sofern dies nicht durch einen Irrtum geschehen ist) von einer Unternehmerin/einem Unternehmer zugeschickt, muss diese auch nicht bezahlt werden. Die unbestellte Ware kann auch behalten oder einfach weggeworfen werden, die Verbraucherin/der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzuschicken. Im Falle einer irrtümlichen Versendung hat die Verbraucherin/der Verbraucher dies allerdings der Unternehmerin/dem Unternehmer mitzuteilen oder die Ware an diese/diesen zurückzuschicken.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz