Todesfall in Folge von Katastrophen

Todesfall bei einer Katastrophe im Inland

Kommt jemand bei einer Katastrophe im Inland ums Leben, sind von ihren/seinen Angehörigen die gleichen Formalitäten wie bei einem Todesfall unter natürlichen Umständen zu erledigen. Wird die Leiche nicht gefunden, siehe die Erklärungen im Kapitel "Vermisst".

Nähere Informationen zur Vorgehensweise finden sich im Kapitel "Todesfall".

Todesfall bei einer Katastrophe im Ausland

Welche Formalitäten bei einem Todesfall im Ausland zu erledigen sind erfahren Sie im Kapitel "Todesfall im Ausland".

Identifizierung von Todesopfern

Besonders nach Katastrophen ist es oft nicht mehr möglich, die Toten anhand des Aussehens zu identifizieren. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit einer Identifizierung anhand von DNS-Proben oder eines Zahnabdrucks.

Diese Verfahren werden von so genannten DVI-Teams (Teams zur Identifizierung von Katastrophenopfern) durchgeführt, die aus Gerichtsmedizinern und Beamten des Bundesministeriums für Inneres bestehen.

Finanzielle Unterstützungen

  • Überprüfung allfälliger Ansprüche auf Waisen- oder Witwenpension.
  • Alle Informationen dazu finden sich im Kapitel "Witwen/Witwerpension" bzw. "Waisenpension".
  • In besonders schweren Fällen kann eventuell finanzielle Hilfe aus dem Familienhärteausgleichsfonds (→ BKA) beantragt werden. Auskünfte zur Antragstellung erhalten Sie beim Bundeskanzleramt.
  • Außerdem könnten Ansprüche aus einer privaten Lebensversicherung bestehen.

Todeserklärung

Nähere Informationen zum Thema Todeserklärung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz